eEB - Elektronische Ersatzbescheinung
Die gesetzlichen Vorgaben für den Empfang und die Verarbeitung der elektronischen Ersatzbescheinigung, die von dem Patienten via App angefordert wurde, sind Ende Mai 2025 festgelegt worden. Aktuell werden noch die Vorgaben festgelegt, wie eine eEB über die Praxis angefordert werden kann und in welchem Format sie der Krankenkasse zurückgesendet wird, sodass die Daten als sicher eingestuft werden können und keine Sicherheitslücke für die ePA darstellen.
In T2med gibt es im linken Menü nun einen neuen Menüpunkt "eEB-Übersicht":

In dieser ersten Version wird noch keine automatische Aktualisierung der Anzahl im linken Menü abgebildet. Eine Zahl, die anzeigt, wie viele elektronische Ersatzbescheinigungen vorliegen, gibt es also noch nicht. Klicken Sie auf den Menüpunkt, so öffnet sich eine neue Übersichtsliste mit den bisher vorliegenden elektronischen Ersatzbescheinigungen.

Sie können sich rechts über das "i" weitere Informationen über den Inhalt der eEB anzeigen lassen. In der nächsten Version können Sie dann diese eEB einem Patienten/Behandlungsfall zuweisen. Es muss aktuell noch der Abgleich der Daten implementiert werden - das war in der Kürze der Zeit leider nicht machbar. Sie können aber aktuell schon das Häkchen bei "Schein fehlt" entfernen, da auch ohne die Patientenzuweisung die Ersatzbescheinigung für die Abrechnung vorliegt und als "Schein vorhanden" gewertet werden darf. Damit Ihre Patienten die eEB über ihre Krankenkassen-App anfordern und veranlassen können, dass die eEB an Ihre Praxis versendet wird, benötigen diese Ihre KIM-Adresse (am besten als QR-Code). Sie können über die folgende Seite der gematik einen QR-Code mit Ihrer KIM-Adresse generieren und ausdrucken, welchen Sie dann den Patienten zur Verfügung stellen. Link zur Seite der gematik.