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Version: 25.10

eEB - Elektronische Ersatzbescheinigung

gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben für den Empfang und die Verarbeitung der elektronischen Ersatzbescheinigung, die von dem Patienten via App angefordert wurde, sind Ende Mai 2025 festgelegt worden. Aktuell werden noch die Vorgaben festgelegt, wie eine eEB über die Praxis angefordert werden kann und in welchem Format sie der Krankenkasse zurückgesendet wird, sodass die Daten als sicher eingestuft werden können und keine Sicherheitslücke für die ePA darstellen.

Aufruf

In T2med gibt es im linken Menü einen Menüpunkt "eEB-Übersicht". Dort finden Sie eine praktische Übersicht, die Ihnen die Anzahl der in Ihrer Praxis eingegangenen elektronischen Ersatzbescheinigungen anzeigt. Mit der Version 25.9 können Sie die empfangenen eEBs bei einem Patienten vorlegen.

Klicken Sie auf den Menüpunkt, so öffnet sich eine neue Übersichtsliste mit den bisher vorliegenden elektronischen Ersatzbescheinigungen.

Sie können sich rechts über das "i" weitere Informationen über den Inhalt der eEB anzeigen lassen. In der nächsten Version können Sie dann diese eEB einem Patienten/Behandlungsfall zuweisen. Es muss aktuell noch der Abgleich der Daten implementiert werden - das war in der Kürze der Zeit leider nicht machbar. Sie können aber aktuell schon das Häkchen bei "Schein fehlt" entfernen, da auch ohne die Patientenzuweisung die Ersatzbescheinigung für die Abrechnung vorliegt und als "Schein vorhanden" gewertet werden darf.

eEB vorlegen

Klicken Sie auf den Aktionsbutton "eEB vorlegen",

so wird anschließend das gleiche Vorgehen wie bei einer eGK-Vorlage gestartet.

Ist der Patient noch nicht in Ihrer Datenbank, so startet die Patientenneuaufnahme mit den Daten von der eEB.

Ist der Patient vorhanden, aber noch kein aktueller Behandlungsfall angelegt, so wird die Fallaufnahme gestartet.

Ist bereits ein aktueller Behandlungsfall angelegt, so werden die Daten der eEB mit den Versichertendaten des Patienten in T2med abgeglichen. Sollten Namen- oder Adressänderungen vorliegen, erscheint der bereits bekannte Dialog zum Abgleich. Dies gilt ebenso für Änderungen am Versichertenstatus und der Krankenkasse des Patienten.

Nach erfolgreicher Vorlage und Datenabgleich wird innerhalb der Falldaten angezeigt, dass es sich um einen eEB-Fall handelt:

Hinweise

  • Liegt bei einem Behandlungsfall bereits eine eGK vor und es dreht sich nicht um einen Kassenwechsel, so wird die eEB NICHT vorgelegt.

  • Das Vorlegen einer eEB (elektronische Ersatzbescheinigung) ist immer ein Ersatzverfahren. Nur das Vorlegen einer eGK (elektronische Gesundheitskarte) wird für das Füllen der ePA (elektronische Patientenakte) vorausgesetzt.

  • Die eEB-Daten werden ebenfalls über die KV-Abrechnung übermittelt.

Um Ihren Patienten Ihre KIM-Mail-Adresse über einen QR-Code bereitzustellen, öffnen Sie im Hauptmenü den Punkt "KIM / Teilnehmer verwalten". Dort finden Sie einen neuen Aktionsbutton, der wie ein QR-Code aussieht.