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Version: 25.9

Zugriff auf die ePA und Öffnen der ePA

Wann ist eine ePA eines Patienten für mich zugänglich?

Um erstmalig auf die ePA eines Patienten zugreifen zu können, muss die elektronische Gesundheitskarte (eGK) neu eingelesen werden. Sofern der Patient der Nutzung der ePA nicht widersprochen hat (Opt-Out), hat die Krankenkasse für ihn die ePA bereits angelegt.

Wie öffne ich die ePA eines Patienten?

Klicken Sie im Patientenkopf auf das blaue ePA-Symbol.

Sollte keine Berechtigung zur Nutzung der ePA vorliegen, so werden Sie an dieser Stelle darauf hingewiesen. Für jede weitere Nutzung der ePA innerhalb des Berechtigungszeitraums, der vom Patienten festgelegt wird (Standard: 90 Tage), muss die Versichertenkarte nicht mehr gesteckt werden. Hat der Patient eine Berechtigung erteilt, muss einmalig im System das Einverständnis für die Nutzung der ePA seitens der Arztpraxis gegeben werden.

Dokumentation des Patientenwiderspruchs

Innerhalb der Patientendetails können Sie in dem Reiter „ePA“ den Widerspruch eines Patienten gegen das Einstellen oder Laden bestimmter Dokumententypen dokumentieren.

Dokumententypen, die ausgeschlossen werden, können im Anschluss nicht mehr in die ePA eingestellt bzw. aus der ePA heruntergeladen werden. Zudem kann hier dokumentiert werden, ob das Einstellen von genetischen Untersuchungen erlaubt wurde.

Die so dokumentierte Konfiguration wird als eigener Akteneintrag gespeichert und kann wiederum als PDF/A-Datei in die ePA eingestellt oder ausgedruckt werden.

Dokumentation der Zugriffe auf die ePA

Über die Suche finden Sie den Zugang zum ePA-Protokoll, in dem alle ePA-Zugriffe dokumentiert werden. Sie können nach Nutzer, Mandant, Arbeitsplatz, Zeitraum oder Patient filtern und sich einzelne Aktenzugriffe anschauen.