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Version: 24.11

TI-Pauschale

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es für die Erstattung für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur die neue, so genannte TI-Pauschale. Die KBV hat auf ihrer Homepage alle Informationen zur TI-Pauschale kompakt zusammengefasst.

Die Voraussetzungen, dass die TI-Pauschale vollständig ausgezahlt wird, ist das Vorliegen aller weiter unten aufgeführten TI-Fachanwendungen. Fehlt eine dieser Anwendungen, wird die Pauschale um 50% gekürzt. Fehlen mehr als eine der Fachanwendungen, wird die Pauschale gar nicht ausgezahlt. Im Detail schreibt die KBV:

"(...) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP)

  • elektronische Patientenakte (ePA)

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

  • ab dem 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen (...)"

Sämtliche der o. g. TI-Fachanwendungen sind in T2med in der aktuellen Version enthalten, so dass Sie die volle TI-Pauschale erhalten. Wir liefern gem. unserer Philosophie diese TI-Fachanwendungen allesamt automatisch lizenzkostenfrei im Rahmen der üblichen Software-Pflegegebühr an Sie aus. In Ihrer Abrechnungsdatei werden entsprechend die Felder automatisch für Sie korrekt auf "Vorhanden" gesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie die einzelnen Anwendungen in T2med aktiviert haben bzw. aktiv einsetzen, da es hier um die technischen Voraussetzungen geht. Mit der KV-Abrechnung erfährt Ihre KV, dass Sie in Ihrer Praxis ein PVS einsetzen, welches alle TI-Fachanwendungen unterstützt.

Wichtiger Hinweis:

Damit Ihre KV die für die Erstattung maßgeblichen Informationen über das Vorhandensein der TI-Komponenten erhält, wurde seitens der KBV das Format der Abrechnungsdatei erweitert. Ab der T2med-Version 23.9 aufwärts werden diese Informationen selbstverständlich korrekt für die nächste Quartalsabrechnung übermittelt.

Neben den Voraussetzungen, welche Ihre Software zu erfüllen hat, gibt es ebenso Hardware-Voraussetzungen:

Zitat von der KBV:

"(...) Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors

  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT

  • HBA Smartcard oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung

  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung (...)"

T2med übermittelt in der KV-Abrechnung, ob ein Konnektor vorhanden ist und welche Version der Konnektor hat (im Fachsprech PTV für Produkttypversion).

Wichtig:

Eine technische Voraussetzung für die Nutzung der ePA 2.0 ist die Mindestversion "PTV 5" des Konnektors. Wenn nicht anders eingestellt, findet das Update des Konnektors automatisch statt. Es ist auch unklar, ob die KVen tatsächlich anhand einer zu niedrigen Konnektorversion Kürzungen vornehmen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber bis zur nächsten Quartalsabrechnung die Version Ihres Konnektors zu prüfen und ggf. für ein Update auf Ihren regionalen T2med-Partner zuzugehen.

Die Versionsnummer muss mindestens eine führende "5" haben. Die aktuelle Version Ihres Konnektors finden Sie im Telematik-Menü in T2med:

Sofern Ihre Konnektorversion kleiner als 5.x ist, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren regionalen T2med-Partner.

Das Prüfprotokoll der KV-Abrechnung zeigt die für die Abrechnung relevanten Daten zur TI-Pauschale an:

Im "Hauptmenü" > "Praxisstruktur" im Reiter "Behandlungsorte" können Sie die einzelnen Einstellungen zu der TI-Pauschale einsehen und ggf. bearbeiten: