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Version: 24.12

TSVG als Facharzt

Für Fachärzte ist das Setzen der TSVG-Vermittlungsart ab dem 01.09.2019 sehr wichtig. Ist der Behandlungsfall korrekt als "TSS-Akut", "TSS-Termin", "Offene Sprechstunde", "Neupatient" oder "Hausarzt-Vermittlung" gekennzeichnet, so wird dieser im Arztgruppenfall extrabudgetär berechnet.

Möchten Sie, dass bei jeder Behandlungsfallaufnahme eines Kassenfalls die Auswahl der TSVG-Vermittlungsart erscheint, so müssen Sie zunächst pro KV-Abrechnungsgruppe den im Screenshot zu sehenden Einstellungspunkt aktivieren.

Diese Aktivierung kann nur jemand durchführen, der sich als T2Admin im Client anmelden kann. Gehen Sie anschließend ins "Hauptmenü" und hier auf den Punkt "Praxisstruktur".

Aktivieren Sie den Einstellungspunkt "TSVG-Vermittlungsart prüfen" pro KV-Abrechnungsgruppe.

Ist dieser Schalter gesetzt, so erhalten Sie während der Behandlungsfallaufnahme die zusätzliche Auswahl der TSVG-Vermittlungsart.

Die Auswahl ist um "Kein TSVG-Fall" erweitert worden, so dass später zwischen "nicht gesetzt" (und evtl. vergessen) und "es ist wirklich bewusst auf KEIN TSVG-Fall" geklickt worden, unterschieden werden kann.

Die ausgewählte Vermittlungsart wird zusätzlich innerhalb der Falldaten (unterhalb des DMP-Status) angezeigt.

Dafür sind die folgenden Abkürzungen verwendet worden:

  • TSS-Akut = TA

  • TSS-Termin = TT

  • Hausarzt-Vermittlungsfall = HA

  • Offene Sprechstunde = OS

  • Neupatient = NP

  • Kein TSVG-Fall = KT

Haben Sie TSS-Akut oder TSS-Termin in der Behandlungsfallaufnahme gewählt, so werden Sie nach der Fallaufnahme direkt in die Leistungserfassung geführt. Dort werden fachrichtungsbezogen die entsprechenden Ziffern zur Abrechnung angeboten (und auch mit dem entsprechenden Buchstaben (A, B, C oder D)) versehen.

Das Regelwerk der Zusatzpauschalen zur TSS-Terminvermittlung berücksichtigt den neuen Bezugsraum "Arztgruppenfall".

Definition Arztgruppenfall laut KBV:

Bei allen TSVG-Konstellationen werden sämtliche Leistungen im Quartal extrabudgetär bezahlt -Bezugsgröße ist aber nicht wie gewohnt der Behandlungs-, sondern der Arztgruppenfall. Denn es werden immer nur die Leistungen der Arztgruppe extrabudgetär vergütet, bei der beispielsweise die Terminservicestelle einen Termin vermittelt hat. Dies ist für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ) relevant, in denen Ärzte unterschiedlicher Arztgruppen tätig sind.

Ein Beispiel: Hat die Terminservicestelle für einen Patienten einen Termin beim Orthopäden im MVZ vermittelt, dürfen nur er und seine orthopädischen Kollegen die Behandlung als TSS-Terminfall extrabudgetär abrechnen.

Der Arztgruppenfall - so die Definition - umfasst alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt wurden. Die Arztgruppen beziehen sich auf die jeweiligen EBM-Kapitel beziehungsweise in Kapitel 13 auf die jeweiligen Unterabschnitte.