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Version: 24.12

Anzeige in der Karteikarte

eRezepte die zusätzlich für den Patienten gedruckt wurden, werden in der Zusammenstellung der Verordnungen zusätzlich in der eAkte abgelegt und mit dem Zusatz "(Ausdruck)" vermerkt. So haben Sie die Möglichkeit, sollte der Ausdruck verloren gehen, diesen genau in dieser Zusammenstellung erneut zu drucken. Hierbei ist anzumerken, dass der Patient durch den erneuten Ausdruck nicht die Möglichkeit hat das Rezept zweimal einzulösen. In dem Ausdruck ist lediglich der Verweis auf die Verordnung. Sobald das Rezept eingelöst wurde, kann es nicht ein zweites Mal eingelöst werden, da der Verweis ungültig wird.

Die Farbliche Markierung vor der Rp.-Zeile gibt den aktuellen Zustand der Verordnung an.

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