Privatrechnungen stornieren
Sie können Privatrechnungen stornieren. Dies ist buchhalterisch wichtig, damit eine zuvor ausgestellte und dem Patienten bereits zugestellte Rechnung weiterhin mit der vergebenen Rechnungsnummer in der Rechnungsliste erhalten bleibt und so keine Lücken entstehen. Der Patient erhält dann von Ihnen eine neue Rechnung und zusätzlich eine Rechnungskorrektur, welche die zuvor fehlerhaften Rechnungsbeträge mit negativen Beträgen aufweist.
Sie können aber auch weiterhin Rechnungen löschen. Dies macht z. B. dann Sinn, wenn Sie die Rechnung zwar erstellt und ggf. auch schon gedruckt
haben, Ihnen dann selbst ein Fehler in der Rechnung auffällt und Sie diese sofort neu erstellen möchten (mit gleicher Rechnungsnummer). Dies
ist allerdings nur über die Rechnungsliste möglich und nicht über Strg
+ L
innerhalb der Karteikarte, da dies häufig zu unerwünschten Löschungen führen würde.
Nach dem Stornieren oder Löschen einer Rechnung aus der Rechnungsliste wird das in den Falldaten vorhandene Enddatum automatisch gelöscht. Dies zeigt an, dass der Behandlungsfall wieder aktiv ist und weiterhin abrechnungsrelevant bleibt.
Möchten Sie eine Rechnung stornieren, so gehen Sie in die Liste der Rechnungen, wählen eine Rechnung aus und wählen anschließend den Menüpunkt "Stornieren" im rechten Menü:
Die stornierte Rechnung wird Ihnen anschließend schraffiert dargestellt. Über die Filterung "Storniert = ja" sehen Sie die stornierten Rechnungen in der Rechnungsliste.
Stornierte Rechnungen können nicht gebucht oder gemahnt werden. Über das Symbol "S" rufen Sie die Rechnungskorrektur auf, die Sie dem Patienten gemeinsam mit der neu erstellten Rechnung zukommen lassen.
In der Karteikarte erkennen Sie die stornierte Rechnung und die dazugehörige Rechnungskorrektur am roten Symbol mit dem "x". Die Leistungszeile selbst ist wieder freigegeben (sie hat kein Euro-Symbol vor dem Eintrag) und kann für die neue Rechnungserstellung bearbeitet und berechnet werden.