Ringversuchszertifikate
Ringversuchszertifikate
Erhalten Sie im Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung folgende Meldung?
Dann haben Sie in der Praxis Laborwerte selbst bestimmt und abgerechnet. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Sie Angaben zu den Ringversuchszertifikaten tätigen, auch wenn die von Ihnen erbrachten Leistungen für Sie nicht zertifikatspflichtig sind.
Sie finden die Eingabefelder im "Hauptmenü" unter der Rubrik "Betriebsstätte".
Bei "Ringversuchszertifikate" übernehmen Sie aus dem Datenstamm die im Fehlerprotokoll genannte(n) Ziffer(n) und hinterlegen entsprechend, ob diese für Sie zertifikatspflichtig sind oder ob Sie sogenannte "Unit-Use"-Reagenzien benutzen.
Per Klick auf den Haken rechts speichern Sie die Eingabe. Werden im Fehlerprotokoll mehrere Ziffern genannt, so ist die Übernahme mehrerer Einträge aus dem Datenstamm erforderlich.
Bei "Laborgeräte" hinterlegen Sie anschließend, welche Geräte in Ihrer Praxis zur Bestimmung der Laborwerte zum Einsatz kommen. Klicken Sie hier einmal rechts auf den Button "Neu", dann sehen Sie diese Eingabefelder:
Auf der Rückseite der Geräte finden Sie üblicherweise ein Typenschild, dem Sie die erforderlichen Angaben entnehmen können.