Regelwerk für EBM-Ziffern
Regelwerk für EBM-Ziffern
Die Regeln "Alters-Bedingung", "Anzahl-Bedingungen", "Ausschlüsse", "Geschlechts-Bedingung", "zulässige Scheinuntergruppen", "erforderliche ICD-Codes", "erforderliche Grundleistungen" und "erforderliche Ziffernzusätze" sind implementiert.
Zusätzlich wird auch geprüft, ob die zur Ziffer hinterlegten Gültigkeitszeiträume zum Abrechnungszeitpunkt passen und ggf. in einem Hinweis ausgegeben.
Alters-Bedingung:
Z. B. Kinderfrüherkennungsuntersuchungen oder auch Krebsvorsorgeuntersuchungen sind mit Altersangaben versehen. Wird eine
Ziffer abgerechnet, die aufgrund des Patientenalters nicht abgerechnet werden darf, so erscheint folgender Hinweis:
Anzahl-Bedingung:
Wenn Ziffern in einem bestimmten Zeitraum (pro Tag, pro Sitzung, pro Behandlungsfall...) nicht beliebig oft abgerechnet werden dürfen, so
erscheint nun ein entsprechender Warnhinweis:
Ausschlüsse:
Die Ziffer 01436 darf in derselben Sitzung nicht neben der Ziffer 03003 abgerechnet werden. Oder es gibt Ausschlüsse in einem
Behandlungszeitraum, die auf ganze Kapitel verweisen. Diese Hinweismeldungen werden jetzt entsprechend ausgegeben:
Geschlechtsbedingung:
Eine 01730 (Krebsfrüherkennung Frauen) erzeugt bei einem männlichen Patienten eine entsprechende Hinweismeldung:
Die aufgeführten Hinweismeldungen können ignoriert werden und führen zu keinen Konsequenzen in der KV-Abrechnung. Im Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung können diese Hinweise erneut hinzugeschaltet werden. Sie sorgen aber nicht dafür, dass die Behandlungsfälle aus der Abrechnung ausgeschlossen werden. Nur echte Fehler verhindern, dass die Behandlungsfälle in die KV-Abrechnung einfließen.