Erneute Verordnung Wiederverordnung
Erneute Verordnung (Wiederverordnung)
Haben Sie bei einem Patienten bereits eine oder mehrere Heilmittelverordnungen ausgestellt, so wird beim Aufruf der Heilmittelverordnung im Reiter "bisherige" die Auflistung aller bisherigen Verordnungen angezeigt.
Für eine Wiederverordnung wählen Sie den Button "Erneut verordnen" innerhalb der Aktions-Spalte.
Über den Bearbeiten-Button (Stift-Symbol) können Sie eine bereits ausgestellte Verordnung bearbeiten. Gründe hierfür können sein, dass der Patient seine Verordnung verloren hat - so können Sie diese mit gleichem Datum einfach erneut ausdrucken. Oder der Therapeut bittet um eine Änderung an der Verordnung.
Über den Aktionsbutton "S" können Sie Verordnungen stornieren. Dies sollten Sie aber nur dann durchführen, wenn der Patienten Ihnen eine nicht verwendete Verordnung zurückgibt.