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Version: 24.6

Ringversuchszertifikate

Ringversuchszertifikate

Erhalten Sie im Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung folgende Meldung?

Haben Sie in der Praxis Laborwerte selbst bestimmt, z. B. einen Blutzucker oder eine Urinuntersuchung? Dann ist es erforderlich, dass Sie die Angaben zu den Ringversuchszertifikaten tätigen, auch wenn die von Ihnen erbrachten Leistungen für Sie nicht zertifikatspflichtig sind.

Sie finden die Eingabefelder im "Hauptmenü" unter der Rubrik "Betriebsstätte".

Bei "Ringversuchszertifikate" übernehmen Sie aus dem Datenstamm die im Fehlerprotokoll genannte(n) Ziffer(n) und hinterlegen entsprechend, ob diese für Sie zertifikatspflichtig sind oder ob Sie sogenannte "Unit-Use"-Reagenzien benutzen.

Per Klick auf den Haken rechts speichern Sie die Eingabe. Werden im Fehlerprotokoll mehrere Ziffern genannt, so ist die Übernahme mehrerer Einträge aus dem Datenstamm erforderlich.

Bei "Laborgeräte" hinterlegen Sie anschließend, welche Geräte in Ihrer Praxis zur Bestimmung der Laborwerte zum Einsatz kommen. Klicken Sie hier einmal rechts auf den Button "Neu", dann sehen Sie diese Eingabefelder:

Auf der Rückseite der Geräte finden Sie üblicherweise ein Typenschild, dem Sie die erforderlichen Angaben entnehmen können.

Tipp:

Werden Ihnen im Fehlerprotokoll Leistungen der Laborgemeinschaft aufgelistet, die Sie in der Praxis NICHT erbringen, so sollten Sie diese Leistungen aus der Abrechnung entfernen. Sie identifizieren die Patienten am einfachsten über die Karteisuche, indem Sie eine der genannten Leistungen eingeben.

In diesem Zusammenhang sollten Sie einmal Kontakt mit Ihrer Laborgemeinschaft aufnehmen, damit diese mit der FK 8614 den Import der Leistungen korrekt steuert.