Zum Hauptinhalt springen
Version: 24.7

Rote-/ und Blaue-Handbriefe

Direkt in der Verordnung wird angezeigt, ob zu einem Arzneimittel Rote- oder Blaue-Handbriefe vorhanden sind.

Beim Aufruf eines Arzneimittels wird am Zeilenende durch das entsprechende Symbol signalisiert, dass hier entsprechende Informationen vorliegen.

Per Mausklick kann die Information angezeigt werden.

Über "Aktionen" kann dann das entsprechende Dokument aufgerufen und z. B. ausgedruckt werden.

Über die blaue Hand kann zu dem Arzneimittel vorhandenes Schulungsmaterial aufgerufen werden.

Und auch hier öffnen Sie über "Aktionen" die entsprechenden PDFs.

Über die Vorgangssuche (Strg + Leertaste) mit dem Begriff "Roten- und Blaue-Hand-Briefe anzeigen" kann eine komplette Übersicht der Roten- und Blaue-Handbriefe aufgerufen werden.