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Version: 24.8

Heilmittelverordnung

Rufen Sie über das rechte Menü "Rezept" > "Heilmittelverordnung" auf. Sie können auch über die Vorgangssuche
Strg + Leertaste "13" eingeben und Enter drücken, dann wird die Heilmittelverordnung geöffnet.

Bei Aufruf der Heilmittelverordnung wird der Reiter "bisherige Verordnungen" angezeigt. Um eine neue Verordnung zu starten, klicken Sie auf den Menüpunkt "Neu" oder betätigen Strg + N.

Verordnungen, die Sie bis zum Jahresende 2020 erstellt haben, werden hier aufgelistet und können erneut gedruckt werden. Sie haben allerdings nicht die Möglichkeit, diese Verordnungen als "erneute" Verordnungen zu übernehmen. Durch die komplette Umstellung der Heilmittelverordnungen ist es erforderlich, dass diese ab Januar 2021 neu erfasst werden.

Die Anzeige der bisherigen sieht ab Januar 2021 für zuvor ausgestellte Verordnungen wie folgt aus:

Sie können über den Button "Heilmittelverordnung anzeigen" eine im Jahr 2020 ausgestellte Verordnung hierüber erneut drucken, falls der Patient seine Verordnung erneut benötigt.