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Version: 25.4

Prüfung bei Scheinanlage

Wird bei einem geeigneten Patienten ein Schein aufgenommen, wird direkt geprüft ob dieser Patient einen aktiven FaV- und/oder HzV-Teilnehmerstatus hat.

Patient nimmt an FaV teil

Wenn der Patient bereits ein FaV-Teilnehmer ist, wird bei der Scheinanlage folgende Meldung ausgegeben:

Hier können Sie wählen, ob Sie den Patienten über die KV abrechnen wollen oder direkt einen FaV-Behandlungsfall anlegen möchten.

Wenn Sie den Patienten über die KV abrechnen möchten, können Sie hier den Button "Abrechnung über KV" wählen. Möchten Sie den Patienten allerdings in die FaV einschreiben, können Sie dies direkt über den Button "FaV-Teilnahme beantragen" tun.

Es öffnet sich direkt die passende Teilnahmeerklärung.

Nach dem Ausdruck und der Unterschrift des Patienten, können Sie die Teilnahmeerklärung online versenden. Hierzu wählen Sie den Button "Teilnahmeerklärungen verwalten".

Nach der Eingabe des aufgedruckten TE-Codes, können Sie die Teilnahmeerklärung direkt versenden.

Sobald die Teilnahmeerklärung versendet wurde, können Sie direkt den benötigten FaV-Behandlungsfall aufnehmen.

Patient nimmt an HzV teil

Wenn der Patient an einem HzV-Vertrag teilnimmt und der Arzt einen Facharztvertrag hat, erscheint folgende Rückfrage:

Hinweis:

Der Patient muss nicht in der HzV eingeschrieben sein, um an den Facharztverträgen teilnehmen zu können. Dies ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich.