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Version: 26.2

Einverständnis des Patienten

Je nachdem, wie es in Ihrer Praxis gehandhabt wird, können Sie entweder prüfen lassen, ob ein Einverständnis des Patienten vorliegt, oder diese Prüfung abschalten, wenn Sie bereits alle Patienten um ihr Einverständnis gebeten und dieses erhalten haben.

Wenn die Überprüfung nicht stattfinden soll, suchen Sie im "Hauptmenü" in den Einstellungen nach "Recall". Wählen Sie im linken Menü "Global" aus und setzen Sie das Häkchen im Feld "Einverständnis für Benachrichtigung als gegeben annehmen". Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, einzelne Patienten für die Recall-Funktionen zu sperren.

In den Patientendetails wird hinterlegt, ob der Patient Benachrichtigungen wünscht:

Persönliche Daten des Patienten wo Benachrichtigungen gesetzt werden können

Das Feld "Benachrichtigung erlaubt" ist zunächst "nicht gesetzt". Sie können es auf "ja" oder "nein" ändern. Je nachdem, was hier hinterlegt ist, kann später ein Recall-Termin beim Patienten gesetzt werden oder eben nicht.

Im Feld "Bevorzugter Benachrichtigungsweg" hinterlegen Sie, ob der Patient lieber telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Brief informiert werden möchte. Der hier hinterlegte Benachrichtigungsweg wird später in der Liste der Recalls berücksichtigt.

Wenn Sie auf "Einverständniserklärung anzeigen" klicken, erhalten Sie eine Druckvorlage für eine Einverständniserklärung, die durch einen Rechtsanwalt erstellt wurde. Wenn Sie andere Vordrucke verwenden, ignorieren Sie einfach diesen Button. Es ist nicht erforderlich, dass das Formular gedruckt wird. Die Recallfunktionen orientieren sich lediglich daran, ob im Feld "Benachrichtigung erlaubt" die Option "ja" gewählt wurde.