Version 24.5
eAU mit SMC-B
T2med stellt jetzt sicher, dass nicht jeder Mitarbeiter eine eAU mit einem SMC-B signieren kann. Die Signatur mit dem HBA ist durch eine PIN bzw. unsere Prüfungen bei der Komfortsignatur gesichert. Die SMC-B sollte hingegen nur im Notfall verwendet werden.
Das Signieren mit der SMC-B ist jetzt nur noch für Benutzer möglich, die in der Benutzerverwaltung das Feld "Benutzer ist Arzt" gesetzt haben.
Benutzer ohne "Benutzer ist Arzt" wird die SMC-B nicht mehr angeboten:
Benutzer mit "Benutzer ist Arzt" wird die SMC-B weiterhin angeboten:
Weitere Änderungen in diesem T2med-Update:
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T2med-Serverinstallation unter Windows: Findet das Setup noch aktive Prozesse, die die Installation von t2med behindern (z. B. ImpfDocNE), dann wird eine Meldung mit den entsprechenden Prozessen angezeigt:
Über die Schaltfläche "Prozess(e) beenden" werden diese beendet und das Setup wird fortgeführt.
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"AU mit Patientenkopf" lässt sich wieder drucken. Der Footer öffnet sich wieder normal.
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Tagesliste: Wenn ein Benutzer nicht die Freigabe für eine gesperrte eAkte erhalten hat, werden ihm die Karteizeilen dieses Patienten für diesen Benutzer in der Tagesliste nicht angezeigt.
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Wenn der Absender eines eArztbriefes mehr als einen Nachnamen des Patienten angab, war eine Zuordnung des empfangenen Briefes nicht immer möglich. Die Zuordnung erfolgt nun korrekt.
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Die irreführenden Warnungen beim Signieren eines eRezeptes wurden korrigiert. Diese erscheinen nun einmalig bei der Zuordnung im Einrichtungsvorgang vom HBA zum Arzt. Damit ist eine Korrektur der Arztrolle wieder problemlos möglich.
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Es ist wieder möglich, im Messenger nach Teilnehmern zu suchen.
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Bisher war es nicht möglich, ein eRezept für Grenzgänger auszustellen, da dies nun auch für Grenzgänger erlaubt ist, wurde diese Möglichkeit implementiert.
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In einigen Konstellationen kam es vor, dass die Online-Terminbuchung bei einem Aufruf am Freitag nicht automatisch auf den nächsten freien Termin sprang.
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Sprechstundenbedarfsrezept: Das IK für Westfalen-Lippe wurde auf das neue IK 103511106 umgestellt.
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Wörterbucheinträge mit führendem Unterstrich (also Beispiel: _bef), werden jetzt wieder korrekt zur Auswahl angeboten.
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Heilmittelverordnung:
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Die Meldung, dass ein neuer Verordnungsfall generiert wird, erscheint nicht, wenn ein WBA (mit gleicher LANR) die Heilmittelverordnung wiederverordnet.
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Ist bei einer Wiederverordnung eines Heilmittels die zuvor verwendete Diagnose nicht im aktuellen Behandlungsfall aktiv (es liegt also keine entsprechende/passende Diagnose für die KV-Abrechnung vor), so erscheint eine entsprechende Warnmeldung und Sie können anschließend eine korrekte Diagnose für die Verordnung auswählen.
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Die Heilmittel-Richtlinien, die im rechten Menü angezeigt werden, sind aktualisiert.
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BVB (besonderer Verordnungsbedarf): Wenn EIN ICD-Code den besonderen Verordnungsbedarf begründet, dann verhindert die Angabe eines weiteren ICD-Codes nicht mehr, dass BVB gesetzt wird.
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Das Antragsdatum im Psychotherapiebescheid kann nun auch wieder manuell ohne Punkteingabe erfasst werden.
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Für die SADT-Fälle (Schwangerschaftsabbrüche) wurde fälschlicherweise der Ziffernzusatz "freier Text" statt "Begründung" verwendet. Für zukünftige Einträge ist das korrigiert, für die bisher eingetragenen Angaben, werden die Feldinhalte trotzdem korrekt in die SADT-Abrechnung übertragen.
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Neue EBM- und GOÄ-Statistik: Die Erstellung der Statistiken auch mit sehr vielen Daten wurde deutlich beschleunigt.
Folgende Themen sind bei T2med in Arbeit
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1-Click-Abrechnung über KIM
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Beschleunigung der eAU
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Aus Dokument in der eAkte direkt einen eArztbrief erstellen können
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Rote- und Blaue-Hand-Briefe in Verordnung anzeigen
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eDMP-Osteoporose ist im Zertifizierungsverfahren bei der KBV