Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn noch kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der aktuellen Version vorliegt, wird beim Start von T2med ein entsprechender Hinweis angezeigt. Liegt noch gar kein AVV vor, lautet er "AV-Vertrag abschließen". Liegt bereits ein AVV vor, jedoch nur in einer veralteten Version, lautet er "Es gibt eine neue Version des AV-Vertrages".

Mit Klick auf das Häkchen öffnet sich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Wird dieser Vertrag angenommen, erfolgt eine Bestätigung:

Nach Klick auf das Häkchen, erhalten Sie den Hinweis, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgreich elektronisch abgeschlossen wurde.

Anschließend öffnet sich der Vorgang "Auftragsverarbeitungsverträge verwalten".

In der Vertragsliste wird zu jedem Vertrag in der Spalte "Version" die jeweilige Vertragsversion angezeigt. Da je Praxis bzw. KV-Abrechnungsgruppe mehrere Vertragsversionen parallel bestehen können, werden veraltete Vertragsversionen in der Liste optisch hervorgehoben (grau gestreifter Hintergrund).
Über das "Plus"-Symbol können weitere Verträge hinzugefügt werden. Im unteren Bereich, öffnet sich ein Footer, in den die Vertragspartnerdaten eingetragen werden können.
Durch Klick auf die Listenauswahl für die Praxis kann hier eine Auswahl getroffen werden, wodurch die weiteren Felder automatisch ausgefüllt werden.

Durch Klicken auf das Häkchen oben rechts im Footer werden die Eingaben gespeichert.
