Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Wenn noch kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorliegt, wird beim Start von T2med ein entsprechender Hinweis angezeigt.

Mit Klick auf das Häkchen öffnet sich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Wird dieser Vertrag angenommen, erfolgt eine Bestätigung:

Nach Klick auf das Häckchen, erhalten Sie den Hinweis, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgreich elektronisch abgeschlossen wurde.

Anschließend öffnet sich der Vorgang "Auftragsverarbeitungsverträge verwalten".

Über das "Plus"-Symbol können weitere Verträge hinzugefügt werden. Im unteren Bereich, öffnet sich ein Footer, in den die Vertragspartnerdaten eingetragen werden können.
Durch Klick auf die Listenauswahl für die Praxis kann hier eine Auswahl getroffen werden, wodurch die weiteren Felder automatisch ausgefüllt werden.

Durch Klicken auf das Häkchen oben rechts im Footer werden die Eingaben gespeichert.
