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Version: 26.10

Umsetzung in T2med

Die Verwaltung der Psychotherapiedaten erfolgt in den Falldaten des Patienten. Bitte öffnen Sie die "Details" und wechseln dann auf den Reiter "Falldaten". Bitte klicken Sie auf den Aktionsbutton "Bearbeiten" oben rechts und scrollen Sie mit der Maus nach unten, um zur Schaltfläche "Psychotherapie-Anerkennungsbescheid hinzufügen" zu gelangen.

Das Bild zeigt die Details in den Falldaten eines Patienten und ein roter Pfeil verweist auf die Schaltfläche "Psychotherapie-Anerkennungsbescheid hinzufügen"

Im nächsten Schritt werden die Daten zum Anerkennungsbescheid erfasst.

Das Bild zeigt den Eingabebereich zur Erfassung der Daten zum Anerkennungsbescheid

Bitte tragen Sie im Feld "Bewilligte Gesamtzahl" die entsprechende Anzahl der bewilligten Leistungen ein. Im Feld "Leistung/Abgerechnet" tragen Sie bitte die EBM-Ziffer der entsprechenden Therapie sowie die bislang abgerechneten Leistungen manuell ein. Bitte nutzen Sie den Aktionsbutton oben rechts, um die erfassten Daten zu speichern.

Die Anzahl der abgerechneten Leistungen wird automatisch aktualisiert, sobald die hinterlegte Therapie-Ziffer innerhalb der eAkte in der Leistungszeile abgerechnet wird. Auch der Anzahl-Zusatz wird berücksichtigt, sofern dieser hinterlegt wird. Bitte beachten Sie, dass der Zähler bei "Abgerechnet" zurückgesetzt wird, wenn ein Karteieintrag mit dieser Abrechnungsziffer gelöscht wird.

Wird bei der Leistungserfassung die letzte bewilligte Leistung abgerechnet und liegt keine weitere genehmigte Psychotherapie vor, so wird ein entsprechender Warnhinweis ausgegeben.

Das Bild zeigt die Hinweismeldung mit den beiden Pseudoziffern

Therapieende dokumentieren

Rechnen Sie anschließend eine der beiden Pseudoziffern ab, so erscheint diese Meldung nicht mehr und die Beendigungsmitteilung ist hiermit über die Abrechnung sichergestellt.

Erfassen der Daten für eine Anschlusstherapie

Sollte die Therapie noch nicht abgeschlossen sein, besteht innerhalb der Falldaten des Patienten die Möglichkeit, die entsprechende Anschlusstherapie zu hinterlegen. Bitte klicken Sie dazu am unteren Rand der bisherigen Psychotherapiedaten auf die folgende Schaltfläche:

Das Bild zeigt die Schaltfläche unterhalb der bisherigen Psychotherapiedaten mit dem Text "Psychotherapie-Anerkennungsbescheid hinzufügen"

Im Anschluss öffnet sich die Eingabemaske für die Erfassung der Daten zur Anschlusstherapie. Bitte tragen Sie hier erneut die Anzahl der bewilligten Leistungen, die entsprechende Therapieziffer sowie das Datum des Anerkennungsbescheids ein. Die Therapie wird fortgesetzt.

Zusätzliche Prüfungen innerhalb der KV-Abrechnung

Folgende Prüfungen werden innerhalb der KV-Abrechnung zusätzlich durchgeführt:

  • Patient hat im aktuellen Quartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.
    Das Bild zeigt die beschriebene Meldung aus dem KV-Abrechnungsfehlerprotokoll

  • Patient hat im Vorquartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.
    Das Bild zeigt die beschriebene Meldung aus dem KV-Abrechnungsfehlerprotokoll

  • Patient hat eine Therapie begonnen, aber seit 2 Quartalen wurde keine der hinterlegten Therapieleistungen abgerechnet.
    Das Bild zeigt die beschriebene Meldung aus dem KV-Abrechnungsfehlerprotokoll

Prüfungen während der Leistungserfassung

Im Rahmen der Leistungserfassung werden außerdem folgende Prüfungen durchgeführt:

  • Sie rechnen (z.B. EBM-Ziffer 35425R) ab, es wurde aber nicht die Pseudoziffer 88131 abgerechnet.
    Das Bild zeigt die Warnmeldung in der Leistungserfassung

  • Therapie wird abgeschlossen (es gibt kein Restkontingent an genehmigten Leistungen (siehe 1. Beispielbild) und es wurde keine der Pseudoziffern abgerechnet).
    Das Bild zeigt die Hinweismeldung in der Leistungserfassung

Sofern das Therapieende im Vorquartal gemäß dem vorher gültigen Muster PTV12 an die Krankenkasse gemeldet wurde, ist es nicht erforderlich, erneut die Pseudoziffern anzusetzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies dennoch zu tun. Zudem kann das Feld "Therapiestatus" in den Psychotherapiedaten auf "Therapieende" gesetzt werden. In diesem Fall wird die Prüfung auf die Pseudoziffern nicht mehr durchgeführt, da Sie bereits auf einem anderen Weg die Beendigung der Psychotherapie an die Krankenkasse übermittelt haben.

Das Bild zeigt den Eingabebereich zur Erfassung der Daten zum Anerkennungsbescheid, ein roter Pfeil verweist auf das Eingabefeld Therapiestatus