Umsetzung in T2med
Die Verwaltung der Psychotherapiedaten erfolgt in den Falldaten des Patienten. Bitte öffnen Sie die "Details" und wechseln dann auf den Reiter "Falldaten". Bitte klicken Sie auf den Aktionsbutton "Bearbeiten" oben rechts und scrollen Sie mit der Maus nach unten, um zur Schaltfläche "Psychotherapie-Anerkennungsbescheid hinzufügen" zu gelangen.

Im nächsten Schritt werden die Daten zum Anerkennungsbescheid erfasst.

Bitte tragen Sie im Feld "Bewilligte Gesamtzahl" die entsprechende Anzahl der bewilligten Leistungen ein. Im Feld "Leistung/Abgerechnet" tragen Sie bitte die EBM-Ziffer der entsprechenden Therapie sowie die bislang abgerechneten Leistungen manuell ein. Bitte nutzen Sie den Aktionsbutton oben rechts, um die erfassten Daten zu speichern.
Die Anzahl der abgerechneten Leistungen wird automatisch aktualisiert, sobald die hinterlegte Therapie-Ziffer innerhalb der eAkte in der Leistungszeile abgerechnet wird. Auch der Anzahl-Zusatz wird berücksichtigt, sofern dieser hinterlegt wird. Bitte beachten Sie, dass der Zähler bei "Abgerechnet" zurückgesetzt wird, wenn ein Karteieintrag mit dieser Abrechnungsziffer gelöscht wird.
Wird bei der Leistungserfassung die letzte bewilligte Leistung abgerechnet und liegt keine weitere genehmigte Psychotherapie vor, so wird ein entsprechender Warnhinweis ausgegeben.

Therapieende dokumentieren
Rechnen Sie anschließend eine der beiden Pseudoziffern ab, so erscheint diese Meldung nicht mehr und die Beendigungsmitteilung ist hiermit über die Abrechnung sichergestellt.
Erfassen der Daten für eine Anschlusstherapie
Sollte die Therapie noch nicht abgeschlossen sein, besteht innerhalb der Falldaten des Patienten die Möglichkeit, die entsprechende Anschlusstherapie zu hinterlegen. Bitte klicken Sie dazu am unteren Rand der bisherigen Psychotherapiedaten auf die folgende Schaltfläche:
Im Anschluss öffnet sich die Eingabemaske für die Erfassung der Daten zur Anschlusstherapie. Bitte tragen Sie hier erneut die Anzahl der bewilligten Leistungen, die entsprechende Therapieziffer sowie das Datum des Anerkennungsbescheids ein. Die Therapie wird fortgesetzt.
Zusätzliche Prüfungen innerhalb der KV-Abrechnung
Folgende Prüfungen werden innerhalb der KV-Abrechnung zusätzlich durchgeführt:
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Patient hat im aktuellen Quartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.
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Patient hat im Vorquartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.
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Patient hat eine Therapie begonnen, aber seit 2 Quartalen wurde keine der hinterlegten Therapieleistungen abgerechnet.
Prüfungen während der Leistungserfassung
Im Rahmen der Leistungserfassung werden außerdem folgende Prüfungen durchgeführt:
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Sie rechnen (z.B. EBM-Ziffer 35425R) ab, es wurde aber nicht die Pseudoziffer 88131 abgerechnet.

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Therapie wird abgeschlossen (es gibt kein Restkontingent an genehmigten Leistungen (siehe 1. Beispielbild) und es wurde keine der Pseudoziffern abgerechnet).

Sofern das Therapieende im Vorquartal gemäß dem vorher gültigen Muster PTV12 an die Krankenkasse gemeldet wurde, ist es nicht erforderlich, erneut die Pseudoziffern anzusetzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies dennoch zu tun. Zudem kann das Feld "Therapiestatus" in den Psychotherapiedaten auf "Therapieende" gesetzt werden. In diesem Fall wird die Prüfung auf die Pseudoziffern nicht mehr durchgeführt, da Sie bereits auf einem anderen Weg die Beendigung der Psychotherapie an die Krankenkasse übermittelt haben.
