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Version: 26.4

Hilfsmittelverordnung

Im Rahmen der HÄVG-Anforderungen für Baden-Württemberg ist eine Hilfsmittelverordnung mit Auslieferung des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes eine Pflichtfunktion.

Da die Anbindung aber nicht nur für die HzV-Verträge sinnvoll ist, sondern auch für alle anderen Hilfsmittelverordnungen sinnvoll ist, ist die Hilfsmittelverordnung nun generell verfügbar.

Rufen Sie über Strg + Leertaste "hilfs" auf oder suchen im rechten Menü unter "Rezept" die "Hilfsmittelverordnungen".

Da Sie bislang noch keine Hilfsmittelverordnungen ausgestellt haben, ist der Reiter "Bisherige Verordnungen" zunächst leer.

Wählen Sie "+ Neu" oder betätigen Strg + N, so erscheint zunächst die bereits aus anderen Programmstellen bekannte Diagnosenauswahl. Nach Auswahl der Diagnose sind Sie bereits innerhalb der Hilfsmittelauswahl:

Hilfsmittelkatalog

Sie können hier entweder einen Suchbegriff eingeben (auch die Eingabe Hilfsmittelnummer durch Punkte getrennt, funktioniert), oder einfach per Doppelklick die Baumansicht in die nächste Ebene öffnen. Auch per Tastatur (Cursor rauf, runter, rechts, links) können Sie durch die Hilfsmittelliste navigieren.

Wählen Sie in der Ebene der Produktart aus (siehe grauen Balken auf "Badewannensitze mit Rückenlehne"), so wird vom Sanitätsbedarf entschieden, welches Produkt abgegeben wird. Bei dieser Verordnung ist keine Begründung zur Verordnung anzugeben.

Wählen Sie aber ein konkretes Produkt aus, so ist es erforderlich, dass diese Auswahl begründet wird. Sie würden dann in der nächsten Ansicht auf die Eingabe einer Begründung aufmerksam gemacht werden.

Reiter Verordnung Anzahl eintragen

Geben Sie die Anzahl und ggf. weitere Informationen ein und klicken anschließend auf "Weiter", so wird Ihnen das Formular angezeigt.

Sie können auch direkt auf "Drucken" oder "Druckmanager" gehen, um den Ausdruck ohne Vorschau des Formulars anzusteuern:

Ansicht Hilfsmittelrezept

Sind bei einem Patienten später bereits einige Hilfsmittelverordnungen hinterlegt, so werden diese in dem Reiter "Bisherige Verordnungen" innerhalb der Hilfsmittelverordnung aufgelistet und können über den Menüpunkt "Erneut" wiederverordnet werden.

bisherige Hilfmittelverordnungen