KV-Abrechnung
Aufruf
Die KV-Abrechnung befindet sich links oben im "Hauptmenü".


Wenn Ihre Praxis über mehrere Standorte (Betriebsstätten) verfügt, können Sie in der KV-Abrechnung zusätzlich festlegen, welche Betriebsstätte die Hauptbetriebsstätte und somit die abrechnende Betriebsstätte ist.
Mit dem Button "KV-Abrechnung starten" wird für das ausgewählte Quartal die KV-Abrechnung bzw. zunächst die Prüfung der abrechnungsrelevanten Daten gestartet.
Werden Fehler in den Abrechnungsdaten gefunden, können Sie sich diese über das Fehlerprotokoll anzeigen lassen (der Button Fehlerprotokoll ist dann rot). Fälle, die hier aufgeführt sind, fließen aufgrund der vorliegenden Fehler nicht in die KV-Abrechnung ein.

Mithilfe dieser Liste können Sie direkt zum Patienten springen. Zusätzlich wird der korrekte Behandlungsfall aktiviert, sodass die Fehlerbehebung darin erfolgen kann.
In den Fehlerlisten der KV-Abrechnung und der HzV-Abrechnung können Sie Informations- oder Warnmeldungen ausblenden, sodass nur noch echte Fehler (rot markiert) in der Liste angezeigt werden.

Sie können auch nach Fehlertexten wie "Schein fehlt" über den Suchbereich suchen.
1-Click-Versand
Mittels 1-Click-Versand können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ihre Online-Quartalsabrechnungen digital an ihre Kassenärztliche Vereinigung (KV) senden. 1-Click-Abrechnung bedeutet, dass die KV-Abrechnung mit nur einem Klick digital übermittelt wird. Voraussetzung ist ein eingerichtetes KIM-E-Mailkonto.
Über das "Hauptmenü" im Vorgang "Praxis" > "Praxisstruktur" können Sie im Reiter "KV-Abrechnungsgruppen" für jede Abrechnungsgruppe Ihr KIM-Konto hinterlegen. Anschließend können Sie die 1-Click-Abrechnung in der KV-Abrechnung nutzen.

Sind diese Einstellungen vorgenommen, erfolgt der Versand der 1-Click-Abrechnung automatisch über KIM.

Echtabrechnung/Testabrechnung
Vor dem endgültigen Versand haben Sie die Möglichkeit, eine "Testabrechnung" zu erstellen. So können Sie mögliche Fehler überprüfen, bevor die verbindliche "Echtabrechnung" erfolgt. In der Regel kann diese nur einmal pro Quartal durchgeführt werden.
Korrekturabrechnung
Mithilfe einer Korrekturabrechnung können Sie nach einer bereits versendeten Echtabrechnung notwendige Änderungen an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) übermitteln. Die KV erkennt anhand einer Versionszählung in der Datei, dass es sich um eine Korrektur handelt, und bearbeitet diese entsprechend. Vor der endgültigen Korrektur können Sie eine 1-Click-Testabrechnung durchführen.
Teilabrechnung
Sie können vor dem Versand der Abrechnung angeben, ob alles vollständig ist. Eine Rechnung kann aus mehreren Teilabrechnungen bestehen. Jede KV entscheidet selbst, ob sie Teilabrechnungen annimmt. Wenn nötig, sollten Sie das mit Ihrer jeweiligen KV klären, bevor Sie die Abrechnung mit 1-Click versenden.
HzV-Hinweis
Der Hinweis auf eine bestehende Einschreibung in die hausarztzentrierte Versorgung ist lediglich als Information im Fehlerprotokoll vermerkt.

Wenn Sie im oberen Bereich das Häkchen bei "Informationen" auswählen, erscheint dieser Hinweis nicht mehr.
Das KBV-Prüfmodul startet automatisch und öffnet das Prüfprotokoll. Sind alle Abrechnungsdaten erstellt, so können Sie die verschlüsselten Abrechnungsdaten ganz einfach kopieren. Klicken Sie hierzu im Bereich "Speichern" auf den Button "Drücken, um ein Ziel auszuwählen" und legen das gewünschte Verzeichnis fest.
Die durch das KBV-Prüfmodul generierten Listen und Statistiken können im entsprechenden Bereich geöffnet werden.
Der Prüflauf zur KV-Abrechnung startet zunächst ohne Regelwerksprüfungen. Wenn Sie die hinterlegten EBM-Leistungen überprüfen möchten, aktivieren Sie diese Prüfung über den Schalter "Leistungen/EBM-Regelwerk".

Wenn Sie Fälle ausgeben möchten, die nicht in die Abrechnung eingeflossen sind, weil sie in den Falldaten entsprechend als "Nicht in Abrechnung" gekennzeichnet wurden, wählen Sie diese Auflistung für die Protokollierung im Fehlerprotokoll aus.
Bis einschließlich des 16. Tages nach Quartalsbeginn wird das Vorquartal als Abrechnungsquartal vorbelegt. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedoch bereits auf das aktuelle Quartal gewechselt werden.