SADT
Die SADT-Abrechnung (Abrechnung von Leistungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz – SFHÄndG) inklusive KBV-Zertifizierung ist umgesetzt.
Diese spezielle Abrechnungsart für Schwangerschaftsabbrüche wird ausschließlich in den KV-Bereichen Westfalen-Lippe und Nordrhein verwendet. Daher wird die Möglichkeit der SADT-Abrechnung auch nur in den Praxen angeboten, deren BSNR in diesen KV-Bereichen liegt.
Im "Hauptmenü" unter "Praxis" > "Praxisstruktur" wird innerhalb der Behandlungsorte in den entsprechenden KV-Bereichen eine neue Einstellung erscheinen:

Wenn hier die SADT-Fallaufnahme aktiviert ist, wird in dieser Betriebsstätte während der Fallaufnahme die neue Fallart SADT angeboten.

Nehmen Sie wie gewohnt einen Behandlungsfall für die "normale KV-Abrechnung" und einen weiteren für die Abrechnung über SADT auf.
Innerhalb der Fallaufnahme erscheint hier die Eingabemöglichkeit der erforderlichen SADT-Kennziffer, die Sie dem Berechtigungsschein der Krankenkasse entnehmen können:
Tragen Sie die entsprechenden Diagnosen und Ziffern im SADT-Fall ein. Beim Formulardruck, z. B. von Überweisungsscheinen, wird statt der Patientendaten die SADT-Kennziffer gedruckt. Führen Sie innerhalb der KV-Abrechnung zunächst eine ganz normale ADT-Abrechnung und anschließend die SADT-Abrechnung durch.

Sind beide Abrechnungen fertig, so befindet sich im Bereich "Speichern" ein Button "ADT+SADT kopieren nach". Hier werden dann beiden Abrechnungen zusammengefügt und können an die KV übergeben werden.