Ringversuchszertifikate
Erhalten Sie im Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung folgende Meldung?
Dann haben Sie die Laborwerte in der Praxis selbst bestimmt und abgerechnet. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie Angaben zu den Ringversuchszertifikaten machen, auch wenn Ihre Leistungen nicht zertifikatspflichtig sind.
Die Eingabefelder finden Sie im "Hauptmenü" unter der Rubrik "Betriebsstätte".
Unter "Ringversuchszertifikate" übernehmen Sie aus dem Datenstamm die im Fehlerprotokoll genannte(n) Ziffer(n) und hinterlegen, ob diese für Sie zertifikatspflichtig sind oder ob Sie sogenannte "Unit-Use"-Reagenzien benutzen.

Durch Klicken auf den Haken rechts speichern Sie die Eingabe. Werden im Fehlerprotokoll mehrere Ziffern genannt, ist die Übernahme mehrerer Einträge aus dem Datenstamm erforderlich.
Im "Hauptmenü" unter "Betriebsstätte" hinterlegen Sie im Bereich "Laborgeräte" anschließend, welche Geräte in Ihrer Praxis zur Bestimmung der Laborwerte zum Einsatz kommen. Klicken Sie hier oben rechts auf das Plus-Symbol, um diese Eingabefelder zu sehen:
Auf der Rückseite der Geräte finden Sie üblicherweise ein Typenschild, dem Sie die erforderlichen Angaben entnehmen können.