Zum Hauptinhalt springen
Version: 26.9

Regelwerk für EBM-Ziffern

Die Regeln "Alters-Bedingung", "Anzahl-Bedingungen", "Ausschlüsse", "Geschlechts-Bedingung", "zulässige Scheinuntergruppen", "erforderliche ICD-Codes", "erforderliche Grundleistungen" und "erforderliche Ziffernzusätze" sind implementiert.

Zusätzlich wird geprüft, ob die Gültigkeitszeiträume der hinterlegten Ziffern zum Abrechnungszeitpunkt passen. Gegebenenfalls wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben.

Alters-Bedingung:
Z. B. bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen oder Krebsvorsorgeuntersuchungen sind Altersangaben zu beachten. Wird eine Ziffer abgerechnet, die aufgrund des Alters des Patienten nicht abgerechnet werden darf, so erscheint folgender Hinweis:

Warnhinweis bei Verletzung der Alters-Bedingung

Anzahl-Bedingung:
Wenn Ziffern in einem bestimmten Zeitraum (pro Tag, pro Sitzung, pro Behandlungsfall, im Krankheitsfall...) nicht beliebig oft abgerechnet werden dürfen, so erscheint ein entsprechender Warnhinweis:

Warnhinweis bei Verletzung der Anzahl-Bedingung

Ausschlüsse:
Die Ziffer 01436 darf in derselben Sitzung nicht zusammen mit der Ziffer 03003 abgerechnet werden. Es gibt weitere Ausschlüsse, die sich entweder auf einen Behandlungszeitraum beziehen und auf ganze Kapitel verweisen oder sich auf den Krankheitsfall beziehen. Entsprechende Hinweismeldungen werden ausgegeben.

Warnhinweis bei nicht Beachtung der Ausschlüsse

Geschlechts-Bedingung:
Bei einem männlichen Patienten erzeugt die Abrechnung der Leistungsziffer 01761 (Krebsfrüherkennung bei Frauen) eine entsprechende Hinweismeldung.

Hinweis:

Die aufgeführten Hinweismeldungen können ignoriert werden, ohne dass dies Konsequenzen für die KV-Abrechnung hat. Sie können im Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung diese Hinweise erneut hinzufügen. Sie sorgen jedoch nicht dafür, dass die Behandlungsfälle aus der Abrechnung ausgeschlossen werden. Nur echte Fehler verhindern, dass die KV-Abrechnung die Behandlungsfälle berücksichtigt.