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Version: 26.9

TI-Pauschale

Bereits seit dem 1. Juli 2023 gibt es für die Erstattung für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur die, so genannte TI-Pauschale. Zum Januar 2026 ist die monatliche TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen. Praxen erhalten sie, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren.

Die KBV hat auf ihrer Homepage alle Informationen zur TI-Pauschale Link zu Informationen zur TI-Pauschale auf der KBV-Website.

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Zusätzlich müssen sie mit den erforderlichen Komponenten und Diensten ausgestattet sein. Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist der Nachweis, dass die Praxis die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • elektronische Verordnungen (eRezept)

Weitere umfangreiche Informationen zur Telematikinfrastruktur finden Sie auf der folgenden Seite der KBV: Link zur Telematikinfrastrukturseite der KBV:

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale zur Finanzierung der Installation und des Betriebs der TI. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Regelung sowie die Höhe der Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Laut BMG sollen mit der Pauschale alle Kosten für den Anschluss und den Betrieb der TI erstattet werden.

Die Höhe der TI-Pauschale ist abhängig von der Größe der jeweiligen Praxis. Fehlen Anwendungen und Komponenten, wird die Pauschale gekürzt.

Hier der Link zu den Rechtsgrundlagen des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf der Seite der KBV: PDF zur Festlegung des Vereinbarungsinhalts des BMG :

Die erforderlichen TI-Fachanwendungen sind in der aktuellen T2med-Version enthalten, sodass Sie die volle TI-Pauschale erhalten. Gemäß unserer Philosophie liefern wir diese TI-Fachanwendungen automatisch und lizenzkostenfrei im Rahmen der üblichen Software-Pflegegebühr an Sie aus. In Ihrer Abrechnungsdatei werden die entsprechenden Felder automatisch auf Vorhanden gesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie die einzelnen Anwendungen aktiviert haben bzw. nutzen, da es hier um die technischen Voraussetzungen geht. Über die KV-Abrechnung erfährt Ihre KV, dass Sie in Ihrer Praxis ein PVS einsetzen, welches alle TI-Fachanwendungen unterstützt.

Der Nachweis gegenüber Ihrer KV erfolgt dabei automatisch und quartalsbezogen: Ihre KV liest aus der Quartalsabrechnung aus, ob Ihre Praxis an die TI angebunden ist und die erforderlichen Anwendungen vorgehalten werden. Gesonderte Nachweise, Rechnungen oder Schreiben Ihres Anbieters müssen Sie dafür nicht einreichen.

Hinweis:

Zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht sich die monatliche TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Punktwertes des Orientierungswertes.

Neben den Voraussetzungen, welche Ihre Software zu erfüllen hat, gibt es ebenso Hardware-Voraussetzungen. Die Praxis muss mit den folgenden Komponenten und Diensten ausgestattet sein:

  • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) / elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePTA) oder eID für Ärztinnen und Ärzte mit gematik-Zulassung
  • SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztpraxen mit gematik-Zulassung
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

T2med übermittelt in der KV-Abrechnung, ob ein Konnektor vorhanden ist und welche Version der Konnektor hat (im Fachsprech PTV für Produkttypversion).

Hinweis zur Umstellung von RSA auf ECC:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur haben verfügt, dass das bisher genutzte RSA-Verschlüsselungsverfahren innerhalb der Telematikinfrastruktur auf das modernere ECC-Verfahren umgestellt werden muss. Für Konnektoren ist dafür das Firmware-Upgrade PTV6 (bei Highspeed-Konnektoren PTV2) maßgeblich. Reine RSA-Konnektoren mussten bereits ausgetauscht werden, da ihre Zertifikate nicht verlängert werden können; die Übergangsfrist für die RSA-Nutzung ist zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. T2med unterstützt sowohl das (übergangsweise zulässige) RSA- als auch das ECC-Verfahren und verwendet standardmäßig ECC. Sofern in Ihrem Konnektor die Auto-Update-Funktion aktiviert ist, wird das Firmware-Update in der Regel automatisch eingespielt.

Ob Ihre TI-Komponenten ECC-fähig sind, können Sie in T2med direkt prüfen: Unter "Telematikinfrastruktur verwalten" oben rechts in den Button "ECC-Fähigkeit prüfen". Nach dem Start der Prüfung zeigt T2med für Konnektor, Heilberufsausweis (eHBA), Praxisausweis (SMC-B) und die Gerätekarten der Kartenterminals (gSMC-KT) an, ob die ECC-Fähigkeit gegeben ist. Beim Konnektor wird dabei die Produkttypversion (PTV) angezeigt, bei den Karten die Objektsystemversion.

Telematikinfrastruktur verwalten und hier der Pefeil auf den Button ECC-Fähigkeit prüfen

Falls eine oder mehrere Komponenten nicht ECC-fähig sind – oder zur Überprüfung Ihres KIM-Clientmoduls – wenden Sie sich bitte an Ihren regionalen T2med-Partner.

Wichtig:

Der Konnektor-Versionsstand ist für die Auszahlung relevant: Die TI-Pauschale wird nur dann gezahlt, wenn mit der Quartalsabrechnung ein angebundener Konnektor in der aktuellen Updatestufe nachgewiesen wird. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig vor der nächsten Quartalsabrechnung den Versions- bzw. ECC-Stand Ihres Konnektors zu prüfen und sich bei Bedarf für ein Update an Ihren regionalen T2med-Partner zu wenden.

Das Prüfprotokoll der KV-Abrechnung zeigt die für die Abrechnung relevanten Daten zur TI-Pauschale an:

KBV-Prüfprotokoll mit Ausgabe der relevanten Daten für die TI-Pauschale

Im "Hauptmenü" > "Praxisstruktur" im Reiter "Behandlungsorte" können Sie die einzelnen Einstellungen zu der TI-Pauschale einsehen und ggf. bearbeiten:

Übersicht der einzelnen Einstellung zur TI-Pauschale unter Praxistruktur und Behandlungsorte