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Version: 24.7

Fehlermeldungen des Prüfmoduls

Das Prüfmodul gibt viele Meldungen aus, die aufgrund der verwendeten Sprache bzw. der verwendeten Begriffe im Alltag nicht wirklich zu verstehen sind. Wir bemühen uns an dieser Stelle, Ihnen die Fehlermeldungen so zu übersetzen, dass Sie verstehen, welcher Fehler sich hinter welcher Meldung verbirgt.

Vorweg:

Es gibt im Prüfmodul Fehler, Warnungen und Informationen.

Eine Information erkennen Sie an dem "I" in der Klammer: KVDT-FK3674 (I/29727).

Eine Warnung erkennen Sie an dem "W" in der Klammer: KVDT-R703 (W/52165).

Diese beiden Meldungs-Arten dienen nur Ihrer Information. Die Meldungen, die sich dahinter verbergen, KÖNNEN Sie bearbeiten, aber Sie MÜSSEN das nicht. Informations- und Warnmeldungen verhindern NICHT das Erstellen der KV-Abrechnung. Dies erkennen Sie auch an der Farbe des Prüfmodul-Buttons in der KV-Abrechnung: der ist in diesem Fall orange.

Anders verhält es sich mit echten Fehler-Meldungen: KVDT-R728 (F*/49209). Alle Meldungen, die so gekennzeichnet sind, MÜSSEN bearbeitet werden, die dazu gehörenden Fehler müssen behoben werden. Sie erkennen an der roten Farbe des Prüfmodul-Buttons, dass Sie mindestens einen echten Fehler in der Abrechnung haben, der behoben werden muss.

Verschiedene Meldungen des Prüfmoduls:
Anmerkung: Die folgende Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Melden Sie uns gern Ihre Prüfmodul-Fehler, damit wir diese Auflistung vervollständigen können.

Meldung: KVDT-R728 (F*/49209) Der ICD I10 ist zum Abrechnungszeitraum nicht gültig.
Das bedeutet, dass beim Patienten der ICD "I10" vergeben ist. Dieser ICD ist aktuell nicht mehr gültig und muss durch einen passenden ICD ersetzt werden. Alternativ können Sie die Diagnose löschen, wenn diese Diagnose nicht mehr besteht. Handelt es sich um eine Dauerdiagnose, so beenden Sie diese Dauerdiagnose zum Vorquartal. Lesen Sie hierzu ggf. gern in unserer Gebrauchsanweisung (F1) im Kapitel "Dauerdiagnosen beenden" die Vorgehensweise nach.

Meldung: KVDT-R729 (F*/30739) Zu diesem Abrechnungsschein muss mindestens ein primärer ICD-Code angegeben werden.
Bei diesem Patienten wurden nur Diagnosen eingetragen, die ein sog. Notationskennzeichen haben. Wenn Sie hier in die Diagnosenansicht schauen, sehen Sie ganz rechts z. B. ein Ausrufezeichen. Solche Diagnosen bezeichnet man als Sekundärdiagnosen, sie dürfen nicht allein stehen. Hier fehlt noch eine weitere Diagnose ohne Notationskennzeichen.

Beispiel:

Diese Diagnose ist eine Sekundär-Diagnose, erkennbar rechts am Ausrufezeichen. Hier muss eine weitere Diagnose hinzugefügt werden, die kein Notationskennzeichen hat. Das kann z. B. ein "grippaler Infekt" sein oder einfach "Infekt" mit der Diagnosensicherheit "ausgeschlossen".

Meldung: Der Leistungstag (FK 5000) muss im Quartalszeitraum (FK 4101) liegen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Systemhaus in Verbindung.
Der Patient hat mindestens eine Abrechnungszeile, die nicht zum Zeitbereich des Behandlungsfalls passt. Aktivieren Sie den Filter "aktueller Fall" und gleichen Sie die Daten der Abrechnungszeilen mit dem Leistungszeitraum in den Falldaten ab.

Meldung: Die ersten beiden Stellen der Arztnummer/BSNR '123456789' können keinem UKV/OKV- Bereich zugeordnet werden.
Im Ärzteverzeichnis wurde bei dem überweisenden Arzt eine falsche BSNR hinterlegt. Bitte korrigieren Sie die BSNR und wählen den Überweiser erneut in den Falldaten des Patienten aus.

Schein fehlt
Bislang mussten Sie das Kreuz bei "Schein fehlt" in den Falldaten entfernen, sofern nur bestimmte Leistungen erbracht wurden, die nicht zwingend eine eGK-Vorlage voraussetzen.

Sie können nun auch die Leistungsziffern innerhalb der Praxisdaten hinterlegen, die KEINE eGK-Vorlage voraussetzen. Die KV-Abrechnung wird dann prüfen, ob ausschließlich eine oder mehrere der hinterlegten Ziffern in die Abrechnung einfließen würde und dann die Fälle in die Abrechnung übernehmen, obwohl noch keine eGK vorgelegt wurde. Das "Schein fehlt" bleibt dann in den Falldaten stehen und innerhalb des Fehlerprotokolls sind die Einträge nicht mehr in rot als Fehler aufgelistet, sondern in gelb als Information.

Achtung:

Die in rot dargestellten Fehler "Schein fehlt" bedeuten, dass diese Behandlungsfälle NICHT in die KV-Abrechnung einfließen. Hier sind dann Ziffern abgerechnet worden, die eine eGK-Vorlage erwarten.

Im Hauptmenü unter "Praxisstruktur verwalten" gehen Sie auf den Reiter "KV-Abrechnungsgruppen" und tragen dort die gewünschten Ziffern ein:

Im Fehlerprotokoll sehen Sie dann die gelben "Informationen" auf "Schein fehlt". Diese Fälle fließen dennoch in die KV-Abrechnung ein.

Achtung:

Wenn vor dem "Schein fehlt" ein roter Punkt zu sehen ist, so fließt dieser Fall NICHT in die Abrechnung ein.