Einverständnis des Patienten
Bevor der eMedikationsplan von der eGK gelesen bzw. auf die eGK geschrieben werden kann, muss das Einverständnis des Patienten eingeholt werden.
Über "Einverständnis lesen" wird das auf der eGK gespeicherte Einverständnis vom Patienten gelesen und angezeigt. Falls noch kein Einverständnis vorliegt, kann dieses über "Einverständnis erteilen" auf die eGK geschrieben werden, vorher können die Funktionen des eMP nicht verwendet werden. Hierzu wird der Arztname, die Praxisadresse sowie das aktuelle Tagesdatum auf die eGK geschrieben. Falls der Patient nicht mehr wünscht, dass der eMP auf der eGK gespeichert ist, kann über "Einverständnis widerrufen" das Einverständnis sowie der gespeicherte eMP von der eGK gelöscht werden.