Sonderkostenträger (am Beispiel für Corona-Abstriche)
Die Abrechnung und Kennzeichnung von Leistungen, die einen Corona-Abstrich z. B. für Reiserückkehrer, Lehrer oder Erzieher kennzeichnen, werden in jedem KV-Bereich unterschiedlich gehandhabt.
So wird z. B. in der KV-Nordrhein und in der KV-Sachsen einfach die eGK eingelesen und über eine entsprechende Pseudo-GNR gekennzeichnet, dass es sich hierbei um den entsprechenden Abstrich handelt.
In den KV-Bremen und KV-Niedersachsen müssen die Daten direkt bei der jeweiligen KV über ein Online-Portal hochgeladen werden.
Aber in einigen KV-Bereichen müssen sogenannte Sonderkostenträger/Hilfskostenträger angelegt werden, über die dann speziell diese Abstriche abgerechnet werden müssen. Einige dieser Kostenträger sind bereits im Datenstamm der KBV ausgeliefert - aber leider noch nicht alle. Hier legen Sie dann bitte einen sogenannten temporären Kostenträger im Datenstamm an. Ich erkläre gleich, wie das geht.
Der Patient hat aber ja eigentlich einen anderen Kostenträger. Damit hier nun nicht aus Versehen ein Kassenwechsel durchgeführt wird und auch sonst die Dokumentation reibungslos laufen kann, gibt es für diese Bereiche nun ein paar Tipps:
Beispiel KV Hessen:
In Hessen gibt es gleich mehrere Sonderkostenträger:
Reiserückkehrer:
Name: KV Hessen-Reiserückkehrer
IK: 100040810
VKNR: 40810
Kostenträgergruppe: 30
Kostenträgerabrechnungsbereich: 00
Gebührenordnung: EBM
Ziffer: 98260
Erzieher:
Name: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
IK: 100045811
VKNR: 45811
Kostenträgergruppe: 30
Kostenträgerabrechnungsbereich: 00
Gebührenordnung: EBM
Ziffer: 98250, 98251, 98252
Lehrer:
Name: Hessisches Kultusministerium
IK: 100045810
VKNR: 45810
Kostenträgergruppe: 30
Kostenträgerabrechnungsbereich: 00
Gebührenordnung: EBM
Ziffer: 98250, 98251, 98252