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Version: 26.11

Sonstige Kostenträger und Sonderkostenträger

Vorab: Es kommt immer wieder zu Verwechslungen von Fällen, die einen sonstigen Kostenträger haben und Fällen, die als Sonderkostenträgerfall aufgenommen wurden.

Ein Sonderkostenträgerfall wird aufgenommen, wenn der Patient normalerweise in einer anderen Krankenkasse versichert ist (z. B. DAK oder AOK) und z. B. für den Corona-Abstrich oder auch eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung über einen anderen Kostenträger abgerechnet werden muss. Es wird dann neben dem eigentlichen Kostenträger des Patienten ein weiterer Kostenträger für diese Sonderuntersuchung angelegt.

Ein sonstiger Kostenträger ist der "normale" Kostenträger des Patienten. Ist der Patient z. B. bei der Polizei, Bundeswehr oder Postbeamter, so hat er in den meisten Fällen auch eine Krankenversichertenkarte dabei. Ist der Patient aber z. B. über einen Sozialhilfeträger versichert, ist ein Asylbewerber oder es greift das Sozialversicherungsabkommen, so müssen diese Fälle manuell erfasst werden und hier gibt es oft Verständnisschwierigkeiten, welcher Kostenträger verwendet werden muss und welche Zusatzangaben zum Behandlungsfall notwendig sind.

Beispiel Sozialversicherungsabkommen:​

Sie nehmen den Patienten wie gewohnt auf und anschließend nehmen Sie einen Kassenbehandlungsfall auf.

In der Auswahl des Kostenträgers wechseln Sie auf den Reiter "Stamm" und wählen zunächst den Kostenträger aus, der vom Patienten angegeben wird (in diesem Beispiel die AOK Nordwest). Es erscheint die folgende Auswahl. Wählen Sie in dieser Auswahl den speziellen Kostenträgerabrechnungsbereich "SVA":

Das Bild zeigt den zur Übernahme markierten Eintrag AOK NordWest/SVA 01 und ein blauer Pfeil verweist auf den Eintrag

Folgende Kostenträgerabrechnungsbereiche gibt es insgesamt. Es sind nicht alle Kostenträgerabrechnungsbereiche in allen KV-Bereichen gültig. T2med zeigt in Ihrem KV-Bereich nur die dort gültigen KTAB in der Auswahl an:

00 = Primärabrechnung

01 = Sozialversicherungsabkommen (SVA)

02 = Bundesversorgungsgesetz (BVG)

03 = Bundesentschädigungsgesetz (BEG)

04 = Grenzgänger (GG)

05 = Rheinschiffer (RHS)

06 = Sozialhilfeträger, ohne Asylstellen (SHT)

07 = Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

08 = Asylstellen (AS)

09 = Schwangerschaftsabbrüche

Bitte setzen Sie die Aufnahme des Kassenbehandlungsfalls wie gewohnt fort. Wenn Ihnen die Scheindaten angezeigt werden, wählen Sie bitte hier die "Besondere Personengruppe" aus. Durch Klick auf den Button am Ende des Eingabefeldes öffnen Sie die Auswahl.

Das Bild zeigt die Scheindaten des Patienten, wobei ein blauer Pfeil auf die geöffnete Auswahl der Besonderen Personengruppe verweist.

In einigen KV-Bereichen ist die Hinterlegung zusätzlicher Daten im Behandlungsfall erforderlich. Diese finden Sie ebenfalls in den Falldaten unterhalb der Scheindaten im Bereich SKT Zusatzangaben. Für das Eingabefeld "Personenkreis/Untersuchungskategorie" steht Ihnen auch wieder eine Auswahl zur Verfügung, die Sie wie gewohnt durch Klick auf den Button am Ende des Eingabefeldes öffnen können.

Das Bild zeigt die SKT Zusatzangaben des Patienten und ein blauer Pfeil verweist auf die geöffnete Auswahl der Personengruppe/Untersuchungskategorie

Beim Speichern des Behandlungsfalls werden Sie darauf hingewiesen, welche Felder zu füllen sind. In einigen Fällen ist der Leistungsanspruch an bestimmte zeitliche Vorgaben geknüpft. Bitte geben Sie in diesem Fall im Bereich SKT Zusatzangaben den Gültigkeitszeitraum an.

Im Anschluss ist die Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung für den Patienten auszudrucken. Der schnellste Aufruf erfolgt über die Tastenkombination Strg + Leertaste sowie das Eintragen des Wortes "euro" in das Suchfeld. Im unteren Bereich des Bildschirms wird das gesuchte Formular sofort zur Auswahl angeboten. Durch Klick auf Enter können Sie das Formular öffnen.

Das Bild zeigt die Suche nach euro und das Formular wird im unteren Bereich angezeigt

Die Patientenerklärung steht aktuell in 21 Landessprachen zur Verfügung. Durch Klicken auf den Auswahlbutton am Ende des Eingabefeldes öffnen Sie die Länderauswahl. Sollte das Land des Patienten nicht aufgeführt sein, wählen Sie bitte die englische Ausführung.

Das Bild zeigt die geöffnete Länderauswahl und ein blauer Pfeil verweist auf den Auswahlbutton zum Öffnen der Länderauswahl.

Besondere Personengruppe​

Das GKV-Abrechnungssystem der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kennzeichnet besondere Personengruppen durch spezifische Statusergänzungen, die für verschiedene Versicherte definiert sind. Diese Personengruppen und ihre Statusergänzungen werden häufig über ihre spezifischen sozialen oder rechtlichen Versicherungsverhältnisse identifiziert. Für die "Besonderen Personengruppen" gibt es derzeit folgende Statuszusätze, die im Bereich der Scheindaten unterhalb der Behandlungsfalldaten zu finden sind:

Das Bild zeigt die Scheindaten des Patienten und die Auswahl der Besonderen Personengruppe ist geöffnet

Erläuterungen zu den einzelnen Status:

KennzifferBedeutung
00keine Besondere Personengruppe
04BSHG (Bundessozialhilfegesetz) § 264 SGB V, die durch das Sozialamt versorgt werden, wodurch ein eingeschränkter Leistungsumfang vermerkt ist
06SER (Soziales Entschädigungsrecht)
07SVA-Kennzeichnung für zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht. Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung nach Aufwand. EU-Gäste oder Personen nach zwischenstaatlichem Abkommen, die über einen ausländischen Sozialversicherungsträger (z. B. durch EHIC-Karteninhaber) versichert sind
08SVA-Kennzeichnung, Abrechnung pauschal. EU-Gäste oder Personen nach zwischenstaatlichem Abkommen, die über einen ausländischen Sozialversicherungsträger (z. B. durch EHIC-Karteninhaber) versichert sind
09Flüchtlinge und Asylbewerber. Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)

Für detaillierte Auskünfte zu den Statusergänzungen wird empfohlen, sich direkt an die KBV zu wenden, um sicherzustellen, dass die korrekten Abrechnungskennzeichnungen für diese besonderen Gruppen verwendet werden. Regelmäßige Aktualisierungen werden auch auf den Internetseiten der KVen angeboten.