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Version: 26.5

Ambulante Kodierunterstützung

Die ambulante Kodierunterstützung ist eine Pflichtfunktion, die seit dem 1. Juli 2022 angewendet werden muss. T2med ist durch die KBV zertifiziert und hat die Anforderungen so umgesetzt, dass sie Ihnen so wenig Mehrarbeit wie möglich verursacht.

Eine Pflichtfunktion ist die Bestätigung der Dauerdiagnosen nach der Behandlungsfallaufnahme. Nach der Fallaufnahme wird die bereits bekannte Ansicht der Diagnosen geöffnet (sofern Dauerdiagnosen vorhanden sind). Diese Ansicht können Sie einfach mit der Enter-Taste oder per Klick auf "Schließen" bestätigen – die Dauerdiagnosen sind dann gesamthaft übernommen.

Das Kodierregelwerk besteht aus 39 Diagnosekodier-Regeln, die in behandlungsfallbezogene und quartalsübergreifende Regeln aufgeteilt sind. Die behandlungsfallbezogenen Regeln können "bei Kodierung" und/oder "zur Abrechnung" greifen. Die quartalsübergreifenden Regeln werden "zur Abrechnung" oder über einen manuellen Extralauf geprüft. Sie können selbst einstellen, wann die Regeln greifen sollen – einige sind auch deaktivierbar.

Rufen Sie im "Hauptmenü" unter "Stammdaten" den Menüpunkt "Diagnosekodierregeln" auf. Sie können auch die Tastenkombination Strg + Leertaste verwenden, um zum entsprechenden Vorgang zu gelangen.

Suche nach Wort Diagnose

Wechseln Sie zum Reiter "Stamm".

Stamm der Diagnosekodierregeln

Hier können Sie mit der Tastenkombination Strg + A alle Regeln markieren und diese anschließend über den Menüpunkt "Übernehmen" in Ihre eigene Liste übernehmen.

In Ihrer eigenen Liste können Sie nun jede Regel einzeln ansehen und bearbeiten.

Diagnosekodierregel bearbeiten

Bei der Auslieferung ist der Prüfzeitpunkt der behandlungsfallbezogenen Regeln auf "bei Kodierung" eingestellt. Somit werden in der KV-Abrechnung noch keine der Regeln geprüft.

Wenn eine neue Diagnose gestellt oder eine bereits vorhandene Diagnose bearbeitet wird, wird das Regelwerk aktiv. Im Fehlerfall erscheint ein entsprechender Warnhinweis.

Systemhinweis Kodierrichtlinienverstoß

Nach der Bestätigung erhalten Sie den Korrekturhinweis:

Korrekturhinweis

In diesem Fall wurde ein akuter Rezidivinfarkt mit "Zustand nach" verschlüsselt. Es gibt jedoch einen eigenen ICD-10-Schlüssel für einen alten Rezidivinfarkt, der stattdessen verwendet werden sollte. Wählen Sie in diesem Hinweis also ganz einfach eine der vorgeschlagenen Diagnosen aus.

Wenn ein Korrekturhinweis nicht berücksichtigt werden kann oder soll, können Sie über den entsprechenden Button entweder die Regel für diesen Patienten im aktuellen Quartal ignorieren oder diese Regel für diesen Patienten im aktuellen Quartal deaktivieren.

Sind mehrere Hinweise vorhanden, können Sie mit dem Pfeil nach rechts zum nächsten wechseln.

Innerhalb der KV-Abrechnung gibt es einen zusätzlichen Schalter, der bei Aufruf standardmäßig auf "Abrechnung" steht.

Kodierregelwerk in der Abrechnung

Quartalsübergreifende Regeln werden zunächst nur geprüft, wenn Sie hier auf "manuell" oder "Abrechnung, manuell" wechseln. Haben Sie in den Einstellungen der Regeln die Option "zur Abrechnung" ausgewählt, werden die entsprechenden Regeln geprüft, wenn dieser Schalter auf "Abrechnung" oder "Abrechnung, manuell" steht.

Öffnen Sie das Fehlerprotokoll, werden die Kodierregelwerk-Hinweise als Warnung (orange) dargestellt. Solange keine echten Fehler (rot) im Fehlerprotokoll angezeigt werden, wird der Behandlungsfall abgerechnet. Das heißt, dass die Kodierregelwerkswarnungen nicht abrechnungsverhindernd sind – die Behandlungsfälle fließen trotzdem in die KV-Abrechnung ein. Eine Fehlerbehebung ist also nicht zwingend erforderlich.

Fehlerprotokoll der KV-Abrechnung

Wenn Sie die Warnungen des Kodierregelwerks ausblenden möchten, entfernen Sie oben einfach das Häkchen bei "Warnungen".

Ein kleines Schulungsvideo zum Thema "Ambulante Kodierunterstützung" finden Sie unter https://download.t2med.com/Dokumente/Ambulante_Kodierunterstützung.mp4.