Dauerdiagnosen bei Fallaufnahme
Bei der Aufnahme eines Kassenbehandlungsfalls werden die Dauerdiagnosen des Patienten für diesen aktiviert.
Bei der Aufnahme eines Privatfalles erscheint dagegen eine Abfrage, ob die Dauerdiagnosen des Patienten auch für den Privatfall aktiviert werden sollen. Dies ist nicht immer gewünscht oder sinnvoll, weshalb bei der Aufnahme eines Privatfalls eine entsprechende Abfrage erscheint.
Bei BG-Behandlungsfällen werden die Dauerdiagnosen des Patienten nicht übernommen und es erscheint auch keine entsprechende Abfrage. Sollte in einem Ausnahmefall die Aktivierung der Dauerdiagnosen gewünscht sein, kann dies schnell und einfach in der Diagnosenverwaltung des BG-Falles vorgenommen werden. Die Dauerdiagnosen des Patienten sind im Reiter "Bisherige" aufgelistet, aber nicht aktiv. Sie können über den Schieberegler aktiviert werden.
Beim Übernehmen von Dauerdiagnosen aus alten Fällen werden die ICD-Codes auf Aktualität überprüft und nur übernommen, wenn der ICD-Code noch aktuell ist. Wenn eine Dauerdiagnose aufgrund eines nicht aktuellen ICD-Codes nicht übernommen wird, erscheint eine entsprechende Warnung mit dem Hinweis, dass sich der Stamm geändert hat.
Die Reihenfolge der Diagnosen wird jetzt bei der Fallaufnahme in den neuen Fall übernommen. Dies gilt auch fallübergreifend (z. B. KV-Fall, HzV-Fall). Innerhalb eines Quartals werden Sortierungen in der Reihenfolge zwischen mehreren Fällen synchronisiert.