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Version: 24.11

SADT

Die SADT-Abrechnung (Abrechnung von Leistungen nach dem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG)) ist inklusive der KBV-Zertifizierung umgesetzt.

Diese spezielle Abrechnung der Schwangerschaftsabbrüche wird ausschließlich in den KV-Bereichen Westfalen-Lippe und Nordrhein verwendet. Daher wird auch nur in den Praxen, deren BSNR in diesen KV-Bereichen liegt, die Möglichkeit der SADT-Abrechnung angeboten.

Im "Hauptmenü" unter "Praxisdaten" wird innerhalb der Betriebsstätte in den entsprechenden KV-Bereichen eine neue Einstellung erscheinen:

Ist hier SADT-Fallaufnahme aktiviert, so wird in dieser Betriebsstätte während der Fallaufnahme die neue Fallart SADT angeboten.

Nehmen Sie wie gewohnt einen Behandlungsfall für die "normale KV-Abrechnung auf" und einen weiteren Fall für die Abrechnung über SADT.

Hier erscheint innerhalb der Fallaufnahme die Eingabemöglichkeit der erforderlichen SADT-Kennziffer, die auf dem Berechtigungsschein der Krankenkasse zu finden ist:

Tragen Sie die entsprechenden Diagnosen und Ziffern in dem SADT-Fall ein. Der Formulardruck von z. B. Überweisungsscheinen wird die SADT-Kennziffer statt der Patientendaten drucken. Innerhalb der KV-Abrechnung führen Sie eine ganz normale ADT-Abrechnung durch und anschließend noch die SADT-Abrechnung.

Sind beide Abrechnungen fertig, so befindet sich im Bereich "Speichern" ein Button "ADT+SADT kopieren nach". Hier werden dann beiden Abrechnungen zusammengefügt und können an die KV übergeben werden.