Ambulante Kodierunterstützung
Die ambulante Kodierunterstützung ist eine Pflichtfunktion, die ab dem 01.07.2022 angewendet werden muss. T2med ist durch die KBV zertifiziert und hat die Anforderungen so umgesetzt, dass diese Ihnen so wenig Mehrarbeit verursacht, wie irgend möglich.
Eine Pflichtfunktion ist die Bestätigung der Dauerdiagnosen nach der Behandlungsfallaufnahme. Es wird nach der Fallaufnahme die bereits
bekannte Ansicht der Diagnosen geöffnet (sofern Dauerdiagnosen vorhanden sind). Diese Ansicht können Sie einfach mit Enter
oder per Klick auf "Schließen" bestätigen - die Dauerdiagnosen sind dann gesamthaft übernommen.
Das Kodierregelwerk besteht aus 39 Diagnosekodier-Regeln, die in behandlungsfallbezogene und quartalsübergreifende Regeln aufgeteilt sind. Die behandlungsfallbezogenen Regeln können "bei Kodierung" und/oder "zur Abrechnung" greifen. Die quartalsübergreifenden Regeln werden "zur Abrechnung" oder über einen manuellen Extralauf geprüft. Sie können es selbst einstellen, wann die Regeln greifen sollen - einige sind auch deaktivierbar.
Rufen Sie im "Hauptmenü" unter "Stammdaten" den Menüpunkt "Diagnosekodierregeln" auf, oder gehen Sie über Strg
+ Leertaste
zum entsprechenden Vorgang:
Wechseln Sie auf den Reiter "Stamm".
Hier können Sie über Strg
+ A
alle Regeln markieren und diese anschließend über den Menüpunkt "Übernehmen" in ihre eigene Liste übernehmen.
In der eigenen Liste stehend, können Sie nun jede Regel ansehen und bearbeiten.
Bei der Auslieferung ist der Prüfzeitpunkt der behandlungsfallbezogenen Regeln auf "bei Kodierung" gestellt. Somit wird in der KV-Abrechnung für Q2 noch keine der Regeln geprüft.
Wird eine neue Diagnose gestellt, oder eine bereits existierende Diagnose bearbeitet, so wird das Regelwerk aktiv. Im Fehlerfall
erscheint dann ein entsprechender Warnhinweis:
Nach der Bestätigung erhalten Sie den Korrekturhinweis:
In diesem Fall ist ein akuter Myokardinfarkt mit "Zustand nach" verschlüsselt worden. Stattdessen gibt es aber einen eigenen ICD-10-Schlüssel für einen alten Myokardinfarkt, der stattdessen verwendet werden sollte. Wählen Sie in diesem Hinweis also ganz einfach eine der vorgeschlagenen Diagnosen aus.
Wenn ein Korrekturhinweis nicht bedient werden kann oder soll, so kann über den entsprechenden Button die Regel aktuell ignoriert werden oder diese Regel für diesen Patienten im aktuellen Quartal deaktiviert werden.
Sind mehrere Hinweise vorhanden, so können sie mit dem Pfeil nach rechts auf den nächsten Hinweis wechseln.
Innerhalb der KV-Abrechnung gibt es einen zusätzlichen Schalter, der bei Aufruf immer auf "Abrechnung" steht:
Die quartalsübergreifenden Regeln werden zunächst nur geprüft, wenn Sie hier auf "manuell" oder auf "Abrechnung, manuell" wechseln. Haben Sie innerhalb der Einstellungen der Regeln auf "zur Abrechnung" gewechselt, so werden die entsprechenden Regeln geprüft, wenn dieser Schalter auf "Abrechnung" oder "Abrechnung, manuell" steht.
Wenn Sie das Fehlerprotokoll öffnen, werden die Kodierregelwerk-Hinweise als Warnung (orange) dargestellt. Sofern keine echten Fehler (rot) im
Fehlerprotokoll angezeigt werden, geht der Behandlungsfall in die Abrechnung ein. Das heißt, dass die Kodierregelwerkswarnungen nicht
abrechnungsverhindernd sind - die Behandlungsfälle fließen trotzdem in die KV-Abrechnung. Eine Fehlerbehebung ist also nicht zwingend
erforderlich.
Möchten Sie die Warnungen des Kodierregelwerks ausblenden, so nehmen Sie oben das Häkchen bei "Warnungen" einfach raus.
Wir haben ein kleines Schulungsvideo zum Thema ambulante Kodierunterstützung gedreht, welches Sie über https://download.t2med.com/Dokumente/Ambulante_Kodierunterstützung.mp4 ansehen können.