Dauerdiagnosen bei Fallaufnahme
Bei der Aufnahme eines Kassenbehandlungsfalles werden die Dauerdiagnosen des Patienten bei dem neuen Kassenbehandlungsfall aktiviert.
Bei der Aufnahme eines Privatfalles erscheint eine Abfrage, ob nun auch die Dauerdiagnosen des Patienten für den Privatfall aktiviert werden sollen. Dies ist ja nicht immer gewünscht und sinnvoll, daher erscheint bei der Fallaufnahme des Privatfalles eine entsprechende Abfrage.
Bei BG-Behandlungsfällen werden die Dauerdiagnosen des Patienten nicht übernommen und es erscheint auch keine Abfrage diesbezüglich. Sollte in einem Ausnahmefall gewünscht sein, dass die Dauerdiagnosen aktiviert werden, so kann dies in der Diagnosenverwaltung des BG-Falles schnell und einfach vorgenommen werden. Die Dauerdiagnosen des Patienten sind in dem Reiter "Bisherige" aufgelistet, sind aber nicht aktiv und können über den Schieberegler aktiviert werden.
Beim Übernehmen von Dauerdiagnosen aus alten Fällen werden die ICD-Codes auf Aktualität überprüft und nur übernommen, falls der ICD-Code noch aktuell ist. Falls eine Dauerdiagnose aufgrund eines nicht aktuellen ICD-Codes nicht übernommen wird, gibt es eine entsprechende Warnung mit dem Hinweis, dass sich der Stamm geändert hat.
Die Reihenfolge der Diagnosen wird jetzt bei der Fallaufnahme in den neuen Fall übernommen. Dies gilt auch fallübergreifend (z. B. KV-Fall, HzV-Fall). Innerhalb eines Quartals werden Sortierungen in der Reihenfolge zwischen mehreren Fällen synchronisiert.