eAU im BG-Fall
Auch im BG-Fall werden eAUs erstellt, signiert und versendet. Auf der Ausfertigung wird ein BG-Kostenträger im Personalienfeld angegeben.
Liegt kein Versicherungsnachweis des Patienten vor, wird der Versand der BG-eAU unterbunden und es muss die Kassenausfertigung gedruckt werden.