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Version: 25.1

eAU im BG-Fall

Auch im BG-Fall werden eAUs erstellt, signiert und versendet. Auf der Ausfertigung wird ein BG-Kostenträger im Personalienfeld angegeben.

Liegt kein Versicherungsnachweis des Patienten vor, wird der Versand der BG-eAU unterbunden und es muss die Kassenausfertigung gedruckt werden.