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Version: 25.1

Höchstmenge pro Verordnung und Behandlungsmenge pro Verordnungsfall

Es gibt zwei unterschiedliche Prüfungen, die im Hintergrund während des Ausstellens der Verordnung durch T2med durchgeführt werden.

Höchstmenge pro Verordnung:
Es gibt im Datenstamm der KBV zu jeder Diagnosegruppe (Indikation) eine Höchstmenge, die pro Verordnung gilt. In der Ernährungstherapie gibt es diese Höchstmenge nicht. Im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs greift dieser Höchstwert nicht (siehe die entsprechenden Kapitel hier in der Hilfe).

Behandlungsmenge pro Verordnungsfall:
Zunächst stellt sich die Frage: Was ist ein Verordnungsfall?

Laut Definition der KBV ist der Verordnungsfall wie folgt beschrieben:

Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. Dies gilt auch, wenn sich innerhalb des Verordnungsfalles die Leitsymptomatik ändert oder unterschiedliche Heilmittel zum Einsatz kommen. Im Rahmen eines Verordnungsfalles können mehrere Verordnungen getätigt werden. Treten im zeitlichen Zusammenhang mehrere voneinander unabhängige Diagnosen derselben oder unterschiedlicher Diagnosegruppe(n) auf, kann dies weitere Verordnungsfälle auslösen, für die jeweils separate Verordnungen auszustellen sind. Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.

Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich (nach § 7 Abs. 3 der HeilM-RL) auf den jeweils verordnenden Arzt.

T2med prüft während der Verordnung, ob der gleiche Verordnungsfall vorliegt, oder ein weiterer Verordnungsfall gilt. Es wird hier kein wirklicher neuer Fall geschaffen - es ist lediglich das "Mitzählen" der verordneten Behandlungseinheiten, so dass in dem Fall, dass zu viel verordnet wird, ein entsprechender Warnhinweis innerhalb der Verordnung angezeigt wird.

Hier gibt es diverse Einträge in dem entsprechenden Datenstamm der KBV. So gilt z. B. für einige Indikationen, dass das Alter des Patienten hier eine Rolle spielt oder dass es eigene Höchstmengen für die Massagetechniken gibt, die zu berücksichtigen sind.

Diese Prüfungen laufen in T2med alle im Hintergrund, so dass Sie sich darum gar nicht kümmern müssen. Diese Prüfungen sind Bestandteil der Zertifizierung gewesen, so dass sichergestellt ist, dass T2med dieses "Mitzählen" und "Warnen" korrekt durchführt. Achten Sie beim Verordnen nur auf rote Umrandungen der Felder und die entsprechenden Warnhinweise, die ausgegeben werden, wenn die Behandlungsmengen im Verordnungsfall überschritten werden.