eAU im BG-Fall
Auch im BG-Fall werden eAUs erstellt, signiert und versendet. Auf der Ausfertigung wird im Personalienfeld ein BG-Kostenträger angegeben.
Wenn kein Versicherungsnachweis des Patienten vorliegt, wird der Versand der BG-eAU unterbunden und die Kassenausfertigung muss ausgedruckt werden.
Hinweis
Eine eAU im BG-Fall ist nur für gesetzlich krankenversicherte Patienten möglich. Bei privat versicherten Unfallverletzten ist die eAU derzeit nicht vorgesehen. Hier muss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin in Papierform bescheinigt werden.