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Version: 26.9

eAU im BG-Fall

Auch im BG-Fall werden eAUs erstellt, signiert und versendet. Auf der Ausfertigung wird im Personalienfeld ein BG-Kostenträger angegeben.

Wenn kein Versicherungsnachweis des Patienten vorliegt, wird der Versand der BG-eAU unterbunden und die Kassenausfertigung muss ausgedruckt werden.

Hinweis

Eine eAU im BG-Fall ist nur für gesetzlich krankenversicherte Patienten möglich. Bei privat versicherten Unfallverletzten ist die eAU derzeit nicht vorgesehen. Hier muss die Arbeitsunfähigkeit weiterhin in Papierform bescheinigt werden.