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Version: 26.9

eAU im HzV-Fall

eAUs, die aus einem HzV-Fall erstellt werden, unterscheiden sich im Versandweg nicht mehr von anderen eAUs. Bei bestimmten Selektivverträgen – zumindest den AOK-BW-HzV-/FaV-Verträgen im Rahmen der elektronischen Arztvernetzung – wird die eAU zusätzlich durch das HÄVG-Prüfmodul geprüft und anschließend wie gewohnt versendet.

In der "eAU-Übersicht" werden auch ganz alte HzV-eAUs (von vor ca. 4 Jahren) angezeigt. Sie können jedoch nicht als Vorlage für neue eAUs verwendet werden. Am rechten Ende der Spalte "Patient" wird eine Hintergrundmarkierung "HzV" in Rot dargestellt.

eAU-Übersicht mit alter HzV-eAU

Wird der Footer einer HzV-eAU geöffnet, werden die gleichen Informationen wie im Footer des Vorgangs "eAU-Versandprotokoll" angezeigt. Zusätzlich werden die Druckinformationen dargestellt. Eine "alte-HzV-eAU" dient nur noch der Dokumentation und es können keine weiteren Aktionen mehr damit ausgeübt werden.

HzV-eAU altes Versandprotokoll