BTM-Rezept
Das BTM-Rezept kann nun mit den vorgegebenen Kennzeichnungen versehen werden, die laut Bundesopiumstelle vorgegeben sind:
N: Bei Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung
A: Außerhalb der Höchstverschreibungsmenge
S: Bei allen Verschreibungen von Substitutionsmitteln
SZ: - Zwei-Tages-Substitutionsverordnung
ST: Bei Patienten, die Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme erhalten: "Take Home" (in der Regel maximal der Bedarf für 7 aufeinander folgende Tage, in Ausnahmefällen der Bedarf für bis zu 30 aufeinander folgende Tage)
(K: Bei Verschreibung für Kauffahrteischiffe)
Um die Kennzeichnung auf das BTM-Rezept zu übernehmen, bearbeiten Sie den Eintrag im Reiter "Auswahl" oder "Rezepte" (wahlweise auch über Strg
+ B
) und wählen die entsprechende Kennzeichnung aus: