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Version: 24.9

BTM-Rezept

Das BTM-Rezept kann nun mit den vorgegebenen Kennzeichnungen versehen werden, die laut Bundesopiumstelle vorgegeben sind:

N: Bei Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung

A: Außerhalb der Höchstverschreibungsmenge

S: Bei allen Verschreibungen von Substitutionsmitteln

SZ: - Zwei-Tages-Substitutionsverordnung

ST: Bei Patienten, die Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme erhalten: "Take Home" (in der Regel maximal der Bedarf für 7 aufeinander folgende Tage, in Ausnahmefällen der Bedarf für bis zu 30 aufeinander folgende Tage)

(K: Bei Verschreibung für Kauffahrteischiffe)

Um die Kennzeichnung auf das BTM-Rezept zu übernehmen, bearbeiten Sie den Eintrag im Reiter "Auswahl" oder "Rezepte" (wahlweise auch über Strg + B) und wählen die entsprechende Kennzeichnung aus: