Dosierung auf Rezept
Folgende Information können Sie hier nachlesen: https://www.kbv.de/html/1150_46258.php
Ab 1. November müssen Ärzte auf dem Arzneimittelrezept entweder die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass Patienten ein Medikationsplan oder eine Dosierungsanweisung mitgegeben wurde. Damit dies von der Software rechtzeitig unterstützt wird, wurde der Anforderungskatalog zum 1. Oktober um eine entsprechende Funktion ergänzt.
In T2med ist es ja schon immer möglich, dass Sie die Dosierungen auf das Rezept übernehmen können. Nun wird aber ab dem 01.10.2020 geprüft, ob Sie eine Dosierung hinterlegt haben.
Prüfen Sie bitte in den Einstellungen zum Rezept, ob der Schalter "Dosierung auf Rezept" aktiv ist. Bei der Neuinstallation von T2med wird die Einstellung aktiv ausgeliefert, kann aber ausgeschaltet worden sein.
Wählen Sie im "Hauptmenü" den Punkt "Einstellungen":
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Suchen Sie nach "Dosierung"
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Klicken Sie im rechten Menü auf "Stationen"
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Aktivieren Sie die Einstellung
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Speichern Sie die Einstellung
Das gleiche dann bitte auch nochmal auf der Benutzerebene:
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Suchen Sie nach "Dosierung" (falls Sie die Einstellungen beendet hatten).
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Klicken Sie im rechten Menü auf "Benutzer"
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Aktivieren Sie die Einstellung
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Speichern Sie die Einstellung
Beim Ausdruck der Rezepte wird ab dem 01.10.2020 automatisch geprüft, ob Sie eine Dosierung hinterlegt haben. Die Pflicht besteht ausschließlich für verschreibungspflichtige Präparate. Haben Sie die Dosierung hinterlegt, so wird diese im neuen vorgeschriebenen Format auf das Rezept übernommen.
Haben Sie keine Dosierung hinterlegt, aber das Präparat ist auf dem Medikationsplan, so wird "Dj" statt der Dosierung auf das Rezept gedruckt. "Dj" steht für "Dosierungsanweisung ja" (KBV-Vorgabe).
Ist keine Dosierung hinterlegt und das Medikament steht auch nicht auf dem Medikationsplan, erscheint folgende Meldung:
Klicken Sie auf "Abbrechen", wenn Sie die Dosierung hinterlegen möchten.
Klicken Sie auf "Dosierungsanweisung liegt vor", so wird ebenso "Dj" auf das Rezept gedruckt.
BTM-Rezepte müssen mit dem Vermerk "gemäß schriftlicher Anweisung" gedruckt werden.
Die Kennzeichnung erfolgt, wenn das BTM-Präparat auf dem Medikationsplan steht.