Verordnung von Kontrazeptiva
Bei der Verordnung von Kontrazeptiva wird das Patientenalter berücksichtigt und für Patientinnen unter 20 Jahren ein Kassenrezept und für Patientinnen über 20 Jahren ein Privatrezept verwendet. Soll ein vom Standard abweichendes Rezept verwendet werden, so kann dies während der Verordnung geändert werden. Bei der nächsten Verordnung bei derselben Patientin wird das zuletzt verwendete Rezept wiederverwendet.