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Version: 25.1

Angabe einer Chargennummer

Wenn Sie ab dem 01.04.2021 eine der neuen Impfziffern (88331 bis 88340) abrechnen, ist es erforderlich, dass Sie als Ziffernzusatz die Chargennummer angeben.

Tipp:

Schreiben Sie hinter der Ziffer "C", so müssen Sie nicht in der Liste aller Zusätze scrollen, sondern erhalten ausschließlich die Chargennummer als Ziffernzusatz zur Auswahl.