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Version: 25.1

Umsetzung in T2med

Schon vor diesem Update konnten Sie innerhalb der Falldaten die Psychotherapiedaten verwalten:

Im Feld "bewilligte Gesamtzahl" tragen Sie die entsprechende Anzahl der bewilligten Leistungen ein, bei "Leistung/Abgerechnet" tragen Sie die EBM-Ziffer der entsprechenden Therapie und die bislang abgerechneten Leistungen (manuell) ein.

Therapieende dokumentieren:
Die Anzahl der abgerechneten Leistungen werden automatisch hochgezählt, sobald Sie die hinterlegte Therapie-Ziffer innerhalb der eAkte in der Leistungszeile abrechnen. Es wird auch der Anzahl-Zusatz berücksichtigt, wenn Sie diesen hinterlegen. Auch beim Löschen eines Karteieintrags mit dieser Abrechnungsziffer wird der Zähler bei "Abgerechnet" entsprechend wieder zurückgezählt.

Wenn nun bei der Leistungserfassung die letzte bewilligte Leistung abgerechnet wird (und es liegt keine weitere genehmigte Psychotherapie vor), so wird ein entsprechender Warnhinweis ausgegeben:

Rechnen Sie anschließend eine der beiden Pseudoziffern ab, so erscheint diese Meldung nicht mehr und die Beendigungsmitteilung ist hiermit über die Abrechnung sichergestellt.

Ist die Therapie noch nicht abgeschlossen, so können Sie innerhalb der Falldaten des Patienten die entsprechende Anschlusstherapie hinterlegen. Klicken Sie hierzu am unteren Rand der bisherigen Psychotherapiedaten auf diesen Button:

Es öffnet sich die Eingabemaske für die Anschlusstherapie. Tragen Sie hier wieder die Anzahl der bewilligten Leistungen ein und die entsprechende Therapieziffer sowie das Datum des Anerkennungsbescheids und die Therapie wird fortgesetzt.

Prüfungen:

Folgende Prüfungen werden innerhalb der KV-Abrechnung zusätzlich durchgeführt:

  • Patient hat im aktuellen Quartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.

  • Patient hat im Vorquartal die Therapie abgeschlossen und es wurde keine Pseudoziffer abgerechnet.

  • Patient hat eine Therapie begonnen, aber seit 2 Quartalen wurde keine der hinterlegten Therapieleistungen abgerechnet.

Folgende Prüfungen finden zusätzlich in der Leistungserfassung statt:

  • Sie rechnen eine Rezidivprohylaxe ab, es wurde aber nicht die Pseudoziffer 88131 abgerechnet.

  • Therapie wird abgeschlossen (es gibt kein Restkontingent an genehmigten Leistungen (siehe 1. Beispielbild) und es wurde keine der Pseudoziffern abgerechnet).

Wenn Sie z. B. im Vorquartal das Therapieende korrekt über das vorher gültige Muster PTV12 an die Krankenkasse gemeldet haben, brauchen Sie nicht erneut die Pseudoziffern ansetzen (können Sie aber - es ist nicht verboten), dann können Sie auch innerhalb der Falldaten in den Psychotherapiedaten das Feld "Therapiestatus" auf "Therapieende" setzen. Auch dann wird die Prüfung auf die neuen Pseudoziffern nicht mehr durchgeführt, weil Sie hier gekennzeichnet haben, dass bereits auf einem anderen Weg die Beendigung der Psychotherapie an die Krankenkasse übermittelt wurde.