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Version: 25.1

Einverständnis des Patienten

Je nachdem, wie das in Ihrer Praxis gehandhabt wird, können Sie prüfen lassen, ob ein Einverständnis des Patienten vorliegt, oder diese Prüfung abschalten, weil Sie grundsätzlich bereits alle Patienten um ihr Einverständnis gebeten und erhalten haben.

Soll die Überprüfung nicht stattfinden, so suchen Sie im "Hauptmenü" in den Einstellungen nach "Recall". Wählen Sie im rechten Menü "global" aus und setzen das Häkchen im Feld "Einverständnis für Benachrichtigung als gegeben annehmen". Sie haben trotzdem die Möglichkeit, einzelne Patienten für die Recallfunktionen zu sperren.

In den Patientendetails wird hinterlegt, ob der Patient die Benachrichtigung wünscht:

Das Feld "Benachrichtigung erlaubt" ist zunächst "nicht gesetzt". Sie können es ändern auf "ja" oder "nein". Je nachdem, was hier hinterlegt ist, kann später ein Recalltermin beim Patienten gesetzt werden, oder eben nicht.

Bei "Bevorzugter Benachrichtigungsweg" hinterlegen Sie, ob der Patient lieber telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Brief informiert werden möchte. Der hier hinterlegte Benachrichtigungsweg wird später in der Liste der Recalls berücksichtigt.

Klicken Sie auf "Einverständniserklärung anzeigen", so erhalten Sie eine Druckvorlage für eine Einverständniserklärung, die durch einen Rechtsanwalt erstellt wurde. Verwenden Sie andere Vordrucke, so ignorieren Sie einfach diesen Button. Es ist nicht erforderlich, dass das Formular gedruckt wird. Die Recallfunktionen orientieren sich lediglich daran, ob im Feld "Benachrichtigung erlaubt" das "ja" gewählt wurde.