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Version: 26.10

BG-Abrechnung via PADneXt

Einstellungen für die PAD-BG-Abrechnung

Für die PAD-Privat- und BG-Abrechnung sind in den entsprechenden Privatabrechnungsgruppen die erforderlichen Angaben zu hinterlegen. Bitte gehen Sie im "Hauptmenü" auf "Praxis" > "Privatabrechnungsgruppen". In der Ansicht erfolgt die Verwaltung der beiden Bereiche unter separaten Reitern.

Das Bild zeigt den Vorgang der Privatabrechnungsgruppen und der Reiter BG-Abrechnung markiert ist blau unterlegt

Zur komfortablen und effizienten Bearbeitung sind in den Eingabebereichen verschiedene Übernahmebuttons integriert. Die bereits gespeicherte Bankverbindung aus der Privatabrechnung kann beispielsweise durch Anklicken des Übernahmebuttons in die BG-Abrechnung übernommen werden.

Das Bild zeigt den Bereich Bankverbindung im Vorgang der Privatabrechnungsgruppen unter dem Reiter BG-Abrechnung und ein roter Pfeil zeigt auf den Übernahmebutton

Um die Kundendaten von PADneXt einzugeben, öffnen Sie den entsprechenden Eingabebereich, indem Sie auf diesen Bereich klicken.

Das Bild zeigt den Bereich unter dem Reiter BG-Abrechnung und ein roter Pfeil zeigt auf den Bereich PADneXt

Durch das Scrollen mit der Maus werden die Eingabefelder in den sichtbaren Bereich geholt und können ausgefüllt werden.

Diese Angaben sind auch für die Privat- und BG-Abrechnung erforderlich, sofern diese über PADneXt durchgeführt werden soll.

Auch hier finden sich wieder Buttons mit Datenübernahmefunktionen zur schnelleren Bearbeitung.

Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur bereits gespeicherte Daten übernommen werden können.

Bei der PADneXt-Abrechnung ist die "Anschrift des Rechnungsstellers" eine Pflichtangabe. Die Übernahme erfolgt über die verfügbaren Buttons. Wählen Sie zunächst die Option "Vorbelegung" und anschließend "Anschrift aus Behandlungsort übernehmen".

Das Bild zeigt die Angaben zum Rechnungsersteller im Bereich PADneXt und für die Vorbelegung ist die Auswahl geöffnet

Einverständniserklärung für die PAD-Abrechnung

Für die Erstellung einer BG-Abrechnung über PADneXt, also über einen Dienstleister, ist – wie auch bei einer Privatabrechnung über PADneXt – eine schriftliche Einverständniserklärung des Patienten erforderlich.

In den "Patientendetails" > "Persönliche Daten" > "Weitere Daten" wird die Einverständniserklärung zur PAD-Abrechnung generell für Patienten verwaltet.

Der Auslieferungszustand ist "nicht gesetzt", wie unten im Screenshot zu erkennen.

Das Bild zeigt den Bereich Weitere Daten der Patientendetails und ein roter Pfeil verweist auf das Eingabefeld PAD-Einverständniserklärung liegt vor mit geöffnetem Auswahlfenster und Vorbelegung nicht gesetzt

Zur Arbeitserleichterung steht im "Hauptmenü" > "Einstellungen" > "Einstellungen" > "Abrechnung" > "Privatabrechnung" der global wirksame Schalter "Einverständnis zur PAD-Abrechnung als gegeben annehmen" zur Verfügung, der für Privat- und BG-Abrechnungen gilt.

Das Bild zeigt den Bereich zur globalen Einstellung zur PAD-Einverständniserklärung in den Einstellungen zur Privatabrechnung und ein roter Pfeil verweist auf den Einstellungsschalter

Alle Patienten werden wie gewohnt für die PAD-Abrechnung berücksichtigt.

Wenn der Schalter in dieser Form belassen wird, ist lediglich bei Patienten, die der PAD-Abrechnung nicht zustimmen, eine Einstellung der Patientendaten auf "Nein" erforderlich.

Durch Deaktivieren des Schalters "Einverständnis zur PAD-Abrechnung als gegeben annehmen" wird eine Überprüfung aktiviert. Im Zuge des Erfassens der Daten sowie der Erstellung der PAD-Abrechnung erfolgt eine Überprüfung.

Bei der Aufnahme von Privat- oder BG-Behandlungsfällen sowie bei der Leistungserfassung von Privat- oder BG-Ziffern erscheint nachfolgender Hinweis, sofern bei dem Patienten noch keine Angabe zur Einverständniserklärung hinterlegt wurde (und der Schalter gesetzt wurde sowie die PAD-Abrechnung in der Privatabrechnungsgruppe hinterlegt ist):

Das Bild zeigt die Hinweismeldung zur fehlenden Einverständniserklärung

Durch Bestätigen der Abfrage wird in den Patientendaten der Status der Vorlage der Einverständniserklärung entsprechend gesetzt.

Wird anschließend die Gesamterstellung der PAD-Rechnungen durchgeführt, so werden die Einstellungsschalter innerhalb der Patientendaten berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Abrechnungsdaten der Patientinnen und Patienten nicht in die PAD-Abrechnung einfließen, sofern kein Einverständnis vorliegt.

BG-Abrechnung über PADneXt

Der Aufruf der BG-Rechnungserstellung über PADneXt erfolgt über "Hauptmenü" > "Abrechnung" > "PAD-Rechnungen erstellen". Im Menü finden Sie nun die Auswahl zwischen Privat und BG. Jetzt muss noch die gewünschte Abrechnungsgruppe ausgewählt werden.

Das Bild zeigt den Vorgang PAD Rechnungen erstellen und zwei rote Pfeile verweisen auf die Auswahlpunkte Privat und BG

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsdateien PAD-Privat und PAD-BG nicht in einem Datenpaket erstellt und versendet werden.

Nach dem Vorlauf zur Rechnungserstellung werden die soeben erstellten PAD-Rechnungen aufgelistet und sind zum "Speichern" in der Rechnungsliste vormarkiert. Der Speichervorgang wird wie üblich über den Aktionsbutton oben rechts ausgeführt.

Das Bild zeigt den Vorgang PAD Rechnungen erstellen und ein roter Pfeil verweist auf den Speicherbutton oben rechts

Im nächsten Schritt erfolgt eine Abfrage, ob die selektierten Rechnungen erstellt werden sollen. In dem Hinweisfenster liegt der Fokus auf dem Zustimmungshäkchen. Durch Betätigung mit Enter können Sie Ihre Zustimmung erteilen. Nach positiver Beantwortung der Abfrage wird die Rechnungserstellung gestartet.

Das Bild zeigt den Hinweis ob die selektierten Rechnungen erstellt werden sollen und der Fokus steht auf den Zustimmungshäkchen

Sobald die Rechnungen fertig erstellt wurden, werden sie im Vorgang "Rechnungen verwalten" angezeigt. Dieser Vorgang wird auch als Rechnungsliste bezeichnet. In der Rechnungsliste können Sie die gewünschten Rechnungen für den PAD-Export markieren und über den Aktionsbutton "PAD-Export" links oberhalb der Tabelle den Export starten.

Das Bild zeigt den Vorgang Rechnungen verwalten und ein roter Pfeil verweist auf die Markierung der Rechnung und der Aktionsbutton PAD-Export links oberhalb der Tabelle ist rot umrandet

In Abhängigkeit von der Abrechnungsstelle und dem entsprechenden Übertragungsweg werden die erstellten Abrechnungs-Zip-Files zum Speichern bereitgestellt, direkt in dem eingestellten Verzeichnis gespeichert oder ggf. über auch eine REST-Schnittstelle (diese Möglichkeit ist nicht im Programm einstellbar, sondern wird durch die Daten der Abrechnungsstelle - nicht für Sie sichtbar - nur im Hintergrund gesteuert) weitergeleitet.

Das Bild zeigt die Einstellungen zur Privatabrechnung und ein roter Pfeil verweist auf den Auswahlbutton zum Einrichten des Speicherverzeichnisses für die erstellten Abrechnungs-Zip-Files

In Rechnungsliste stehen Ihnen wie gewohnt auch die Filterfunktionen für die neuen BG-Rechnungen zur Verfügung, die über die PAD-Abrechnung erstellt wurden.

Die erstellten PAD-Abrechnungsdateien können über das "Hauptmenü" > "Abrechnung" > "PAD-Exportdateien" angezeigt und erneut gespeichert werden. In der vorliegenden Tabelle wird zudem der Dateityp "BG" oder "Privat" angezeigt. Dies kann im Falle von Rückfragen oder Problemen mit der Verrechnungsstelle von Nutzen sein.

Das Bild zeigt den Vorgang PAD-Exportdateien und ein roter Pfeil verweist auf die Spalte Typ in der Tabelle

Durch Klick auf die gewünschte Zeile wird oben rechts der Aktionsbutton "Speichern (ZIP)" eingeblendet. Über diesen Button können Sie das ausgewählte Abrechnungs-Zip-File erneut speichern. Im Anschluss öffnet sich ein Explorer-Fenster. Über dieses können Sie das gewünschte Zielverzeichnis anwählen.

Wichtiger Hinweis:

Nur für Praxen, die Auslagen in der BG-Abrechnung geltend machen und die BG über PADneXt-Abrechnung nutzen:

Auslagen (Porto, Medikamente, Verbandmaterial etc.) werden in der BG-PAD-Abrechnung über selbst angelegte Ziffern abgerechnet.

Viele Praxen haben ihrer Verrechnungsstelle eine Liste der von ihnen verwendeten Auslagen-Ziffern zur Verfügung gestellt. Die Verrechnungsstelle übernimmt diese Ziffern dann als Auslagen in die Rechnungen an den Kostenträger.

Dabei handelt es sich jedoch um eine "offizielle Behelfslösung" in Absprache mit den Verrechnungsstellen, denn die meisten Abrechnungsdateien der Praxen enthalten solche Auslagen.

Informationen zur Abrechnung von Auslagen seit Einführung der neuen UV-GOÄ ab 01.07.2026

Für "niedergelassene Ärzte" gilt: soweit in der UV-GOÄ nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Teil A der UV-GOÄ. Zum Nachweis des Einkaufs der jeweiligen Auslage kann der Unfallversicherungsträger einen Einzelnachweis verlangen – eine Verpflichtung, so abzurechnen, besteht aber nicht.

Was genau darf als Auslage berechnet werden? (Teil A, Nr. 4)

Das ist die zentrale, in der Novelle neu gefasste Regelung (Abschnitt A, Ziffer 4): Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, dürfen neben den Gebühren als Auslagen nur berechnet werden:

  • Die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einmaliger Anwendung verbraucht sind,
  • die durch Leistungen nach den Abschnitten M, N und O entstandenen Versand- und Portokosten,
  • die bei Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandenen Kosten sowie
  • die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses gesondert ausgewiesenen Kosten.

Wichtig – Ausnahmeliste (nicht separat berechenbar, gilt als mit der Gebühr abgegolten):

Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandsmaterial, Verbandspray, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge; Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie; Desinfektions- und Reinigungsmittel; Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung; sowie bestimmte Einmalartikel (Einmalspritzen, -kanülen, -handschuhe, -harnblasenkatheter, -skalpelle, -proktoskope, -darmrohre, -spekula).

Für die PAD-Abrechnung bedeutet das konkret:

  • Porto ist nur dann als eigene Auslage abrechenbar, wenn es im Zusammenhang mit Leistungen der Abschnitte M (Labor), N (Histologie/Zytologie) oder O (Radiologie/Strahlentherapie/MRT/Nuklearmedizin) anfällt. Portokosten für Berichte/Gutachten sind daneben separat über die Bestimmungen zu Abschnitt VI (Besondere Bedingungen) erstattbar: Portoauslagen für angeforderte oder gemäß Ärztevertrag zu erstattende Berichte/Gutachten sind dem Arzt zu erstatten.
  • Medikamente/Verbandmaterial, die der Patient behält oder die einmalig verbraucht werden, sind grundsätzlich als Auslage berechenbar – außer sie fallen unter die o.g. Ausnahmeliste (z. B. Standard-Mullkompressen, Wattestäbchen, geringwertige Salben, Einmalhandschuhe).