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Version: 25.1

Terminvermittlung durch den Hausarzt/Kinderarzt

Unter bestimmten Bedingungen erhalten Haus- und Kinderärzte einen Zuschlag von 10 Euro, wenn sie einen kurzfristigen Termin beim Facharzt einholen.

Hierzu muss die Ziffer 03008 (bzw. 04008) mit dem Ziffernzusatz "BSNR des vermittelten Facharztes" abgerechnet werden.

Bei Aufruf des Ziffernzusatzes "BSNR des vermittelten Facharztes" wird die "Praxis- bzw. Arztauswahl" des in T2med vorhandenen Ärzteverzeichnisses angeboten. Nach Auswahl der Praxis wird dann die BSNR in den Ziffernzusatz übernommen, so dass diese in die KV-Abrechnung übernommen werden kann.

Der Facharzt muss dann den Behandlungsfall als "HA-Vermittlungsfall" anlegen.