GOÄ Regelwerk
Die wichtigsten Prüfungen des GOÄ-Regelwerks sind implementiert.
Das Regelwerk ist unter "Einstellungen" > "Einstellungen" > "Abrechnung" > "Privatabrechnung" bzw. "BG-Abrechnung" einstellbar bzw. deaktivierbar. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, die Durchführung einer Regelwerksprüfung bei der Leistungserfassung in der eAkte zu aktivieren. Eine Prüfung des Regelwerks bei der Rechnungserstellung ist derzeit noch nicht implementiert und wird daher nicht durchgeführt.
Die entsprechenden GOÄ- und UV-GOÄ-Datenstämme werden uns von der Firma von Herrn Christian Gutermann zur Verfügung gestellt. T2med übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Daten.

Regelwerksmeldungen bei der Leistungserfassung
Die GOÄ-Stammdaten enthalten Regelwerksinformationen. Nicht alle daraus resultierenden Regelwerksprüfungen sind jedoch vollständig umgesetzt. Die wichtigsten davon sind in T2med umgesetzt und werden bei der Leistungserfassung entsprechend geprüft.
Beispiel:
Ziffer 3
Die Leistung nach Ziffer 3 (Dauer: mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.
Rechnet man beispielsweise die Ziffern 3 und 252 nebeneinander ab, erscheint folgende Warnung:
Wurde die Ziffer 3 im selben Behandlungsfall bereits abgerechnet und erneut erfasst, erscheint die folgende Warnung:
Folgende Regeln/Prüfungen sind implementiert:
Prüfung auf unerlaubte Mehrfachabrechnung einer Ziffer:
Prüfung auf unerlaubte Ziffernkombinationen:

Prüfung auf Vorhandensein einer notwendigen Grundleistung:

Prüfung auf Vorhandensein einer Organangabe:
Ebenso implementiert ist die Sonderregelung, dass die Ziffern 1 und 5 nur einmal pro Behandlungsfall neben Leistungen aus den Kapiteln C bis O abgerechnet werden dürfen.

Diese Warnmeldungen können ignoriert werden. Bei der Abrechnung besteht jedoch das Risiko, dass die privaten Kostenträger die nicht regelkonform abgerechneten Leistungen nicht bezahlen.