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GOÄ Regelwerk

Die wichtigsten Prüfungen des GOÄ-Regelwerks sind implementiert.

Das Regelwerk ist unter "Einstellungen" > "Einstellungen" > "Abrechnung" > "Privatabrechnung" bzw. "BG-Abrechnung" einstellbar bzw. deaktivierbar. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, die Durchführung einer Regelwerksprüfung bei der Leistungserfassung in der eAkte zu aktivieren. Eine Prüfung des Regelwerks bei der Rechnungserstellung ist derzeit noch nicht implementiert und wird daher nicht durchgeführt.

Die entsprechenden GOÄ- und UV-GOÄ-Datenstämme werden uns von der Firma von Herrn Christian Gutermann zur Verfügung gestellt. T2med übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Daten.

Das Bild zeigt die Einstellungen Privatabrechnung verwalten und ein roter Pfeil verweist auf den Einstellungspunkt Regelwerksprüfung

Regelwerksmeldungen bei der Leistungserfassung

Die GOÄ-Stammdaten enthalten Regelwerksinformationen. Nicht alle daraus resultierenden Regelwerksprüfungen sind jedoch vollständig umgesetzt. Die wichtigsten davon sind in T2med umgesetzt und werden bei der Leistungserfassung entsprechend geprüft.

Beispiel:
Ziffer 3 Die Leistung nach Ziffer 3 (Dauer: mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Ziffern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801; eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.

Rechnet man beispielsweise die Ziffern 3 und 252 nebeneinander ab, erscheint folgende Warnung:

Das Bild zeigt die Warnmeldung zur Abrechnung Ziffer 3 neben Ziffer 252

Wurde die Ziffer 3 im selben Behandlungsfall bereits abgerechnet und erneut erfasst, erscheint die folgende Warnung:

Das Bild zeigt die Warnmeldung zur Abrechnung Ziffer 3 mehrfach im Behandlungsfall

Folgende Regeln/Prüfungen sind implementiert:

Prüfung auf unerlaubte Mehrfachabrechnung einer Ziffer:
Das Bild zeigt die Warnmeldung Mehrfachabrechnung von Ziffer 4 im Behandlungsfall nicht erlaubt
Das Bild zeigt die Warnmeldung Mehrfachabrechnung von Ziffer 1 am selben Behandlungstag nur mit Ziffernzusatz erlaubt

Prüfung auf unerlaubte Ziffernkombinationen: Das Bild zeigt die Warnmeldung auf Abrechnung einer unerlaubten Ziffernkombination

Prüfung auf Vorhandensein einer notwendigen Grundleistung:
Das Bild zeigt die Warnmeldung auf das Fehlen einer erforderlichen Grundleistung

Prüfung auf Vorhandensein einer Organangabe:
Das Bild zeigt die Warnmeldung auf das Fehlen des Ziffernzusatzes Organ hinter der Ziffer 410

Ebenso implementiert ist die Sonderregelung, dass die Ziffern 1 und 5 nur einmal pro Behandlungsfall neben Leistungen aus den Kapiteln C bis O abgerechnet werden dürfen.

Das Bild zeigt die Warnung auf die Sonderregelung betreffend der Ziffern 1 und 5 im Behandlungsfall nur einmalig neben Ziffern aus kapitel C bis O

Diese Warnmeldungen können ignoriert werden. Bei der Abrechnung besteht jedoch das Risiko, dass die privaten Kostenträger die nicht regelkonform abgerechneten Leistungen nicht bezahlen.