Privatrechnungen mit Ausweisung der Mehrwertsteuer
Um Rechnungen mit der Mehrwertsteuer zu versehen, sind bestimmte Voreinstellungen notwendig. Bitte beachten Sie, dass zum einen eine entsprechende Privatabrechnungsgruppe existieren muss bzw. die bestehende Privatabrechnungsgruppe angepasst werden muss. Diesen Vorgang können Sie über das "Hauptmenü" > "Praxis" > "Privatabrechnungsgruppen" durchführen.

Andererseits ist es erforderlich, dass die GOÄ-Ziffern, für die eine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden soll, entsprechend bearbeitet werden. Bitte gehen Sie hierzu in das "Hauptmenü" > "Stammdaten" > "GOÄ".
Wählen Sie zunächst die gewünschte Ziffer aus und klicken Sie anschließend rechts in der Spalte "Aktionen" auf das "Stift-Symbol". Alternativ können Sie auch eine neue Ziffer erstellen, indem Sie auf den Aktionsbutton "Neu" oben links klicken oder eine bereits vorhandene Ziffer "duplizieren". Der Aktionsbutton befindet sich ebenfalls oben links.

Wählen Sie im Bearbeitungsmodus der GOÄ-Ziffer im Feld "Mehrwertsteuersatz" zwischen "regulär" (für 19 % MwSt.) und "ermäßigt" (für 7 % MwSt.). Bitte beachten Sie, dass der hinterlegte Barpreis der Nettopreis ist.

Die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer sieht dann wie folgt aus:

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind derselbe Steuertyp, nur zwei Bezeichnungen dafür.
- "Umsatzsteuer (USt)" ist der offizielle, im Gesetz verwendete Begriff (Umsatzsteuergesetz, UStG). Der Begriff "Mehrwertsteuer" taucht im Gesetzestext heute gar nicht mehr auf.
- Mehrwertsteuer (MwSt) ist der "umgangssprachliche Oberbegriff", den jeder kennt – der allgemein geläufige Oberbegriff von Umsatz- und Vorsteuer, den man umgangssprachlich als Mehrwertsteuer kennt und der in der Regel 19 % beträgt.
Bei einer normalen ärztlichen Privatrechnung (Heilbehandlung) wird in der Regel "gar keine USt/MwSt" ausgewiesen, da Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sind. USt/MwSt wird nur relevant bei Leistungen ohne therapeutisches Ziel (z.B. reine Gutachten, kosmetische Eingriffe ohne Krankheitsbezug). Auf den Privatrechnungen wird für die Endnutzer-Verständlichkeit der umgangssprachliche Begriff "Mehrwertsteuer" verwendet.