Privatrechnungen stornieren
Privatrechnungen können storniert werden. Aus buchhalterischer Sicht ist es von Bedeutung, dass eine zuvor ausgestellte und dem Patienten bereits zugestellte Rechnung mit der vergebenen Rechnungsnummer in der Rechnungsliste weiterhin aufgeführt bleibt, um Lücken zu vermeiden. Im weiteren Verlauf erhält der Patient von Ihnen eine neue Rechnung sowie eine Rechnungskorrektur. Letztere weist die zuvor fehlerhaften Rechnungsbeträge mit negativen Beträgen auf.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Rechnungen löschen. Dies ist beispielsweise sinnvoll, wenn die Rechnung erstellt und gedruckt wurde, Ihnen jedoch ein Fehler in der Rechnung auffällt und die Rechnung mit gleicher Rechnungsnummer neu erstellt werden soll. Diese Funktion kann nur über die Rechnungsverwaltung "Hauptmenü" > "Abrechnung" > "Rechnungen verwalten" aufgerufen werden. Die Verwendung von Strg + L innerhalb der eAkte ist dagegen hier nicht möglich, da dies häufig zu unerwünschten Löschungen führen würde. Beim Löschen dieser Eintragszeilen wird folgender Systemhinweis angezeigt:

Wird eine Rechnung in der Rechnungsverwaltung (Rechnungsliste) storniert oder gelöscht, so wird das in den Falldaten vorhandene Enddatum automatisch gelöscht. Dies bedeutet, dass der Behandlungsfall wieder aktiv ist und weiterhin abrechnungsrelevant bleibt. Für das Schließen des Privatbehandlungsfalles nach Rechnungserstellung gibt es in den Privatabrechnungsgruppen einen Einstellungspunkt. Grundsätzlich besteht keine Notwendigkeit, einen Privatbehandlungsfall nach Rechnungsabschluss abzuschließen. Es besteht auch die Möglichkeit, in diesem Fall die Daten des Patienten weiter zu erfassen.
Sollten Sie eine Rechnung stornieren wollen, öffnen Sie die Rechnungsverwaltung über: "Hauptmenü" > "Abrechnung" > "Rechnungen verwalten". Wählen Sie bitte zunächst die Abrechnungsgruppe aus und markieren Sie anschließend die zu stornierende Rechnung. Oberhalb der Tabelle befinden sich die Aktionsbuttons. Durch Anklicken des Aktionsbuttons "Stornieren" können Sie eine Stornierung vornehmen.

Über die Filterung "Storniert = ja" können Sie die stornierten Rechnungen in der Rechnungsverwaltung (Rechnungliste) einsehen. Die stornierten Rechnungen werden Ihnen schraffiert dargestellt.

Stornierte Rechnungen können nicht gebucht oder gemahnt werden. Bitte rufen Sie über das Symbol "S" in der Spalte Dokumente die Rechnungskorrektur auf und senden Sie diese gemeinsam mit der neu erstellten Rechnung dem Patienten zu.
In der eAkte erkennen Sie die stornierte Rechnung und die dazugehörige Rechnungskorrektur am roten Symbol mit dem "x". Die Leistungszeile ist wieder freigegeben, da sie kein Euro-Symbol vor dem Eintrag aufweist. Sie kann nun für die Rechnungserstellung bearbeitet und berechnet werden.
